Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit

Arbeits- und
Gesundheitsschutz

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit
Schutz vor mechanischen, elektrischen,
thermischen und akustischen Gefährdungen

Um den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen, wurden einheitliche Standards für die Sicherheit von Produkten und technischen Arbeitsmitteln geschaffen.

Zur Überwachung der Einhaltung dieser europäischen Sicherheitsstandards haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kontrollbehörden eingerichtet.

Im Freistaat Sachsen sind die Arbeitsschutzbehörden für Produktsicherheit, technische Arbeitsmittel und aktive Medizinprodukte zuständig. Sie sind integriert in die europäischen Systeme (RAPEX, ICSMS), in denen Informationen zu gefährlichen Produkten ausgetauscht werden.

Die Europäische Kommission gibt über RAPEX wöchentlich aktuelle Warnungen vor gefährlichen Nonfood-Produkten heraus (in Englisch).

Grundlagen der Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden sind hierbei das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Eine Übersicht zum Inhalt dieser Gesetze finden Sie hier: Zur Übersicht.

Informationen zu Medizinprodukten finden Sie in der Rubrik Medizinprodukte und Strahlenschutz.

Informationen zu sonstigen Produkten und technischen Arbeitsmitteln:
 Informationsblätter und Broschüren zur Produktsicherheit (Download)

Melden Sie gefährliche Produkte an Ihre zuständige Behörde, öffnen Sie dazu den Link ICSMS

AKTUELLES


Bild: Logo EU

(2009-09-29)
Änderung der Maschinen- und der Aufzugsverordnung

Am 29.12.2009 treten ohne Übergangsregelung die Änderungen der Maschinenverordnung und der Aufzugsverordnung in Kraft. Damit wird die europäische Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen und zur Änderung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG in nationales Recht umgesetzt. Konformitätsbewertungen und Baumusterprüfungen müssen überprüft werden.
Weitere Informationen.

Bild: Logo BAuA Produktsicherheitsportal

(2009-08-19)
Produktsicherheitsportal frei geschaltet

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde das in dem "Eckpunktepapier zur Stärkung der Marktüberwachung" geforderte zentrale Portal für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen - Produktsicherheitsportal - frei geschaltet. Wesentlicher Bestandteil ist die Produktrückruf-Plattform, die es den Wirtschaftsakteuren in Deutschland ermöglichen soll, Produktrückrufe (soweit die Produkte dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unterliegen) an zentraler offizieller Stelle zu veröffentlichen.

Bild: Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(2009-06-30)
Stärkung der Marktüberwachung

Die Eckpunkte für eine "Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)" wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit diesem Maßnahmenpaket werden die Grundlagen für einen besseren Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten gelegt.

Bild: Logo EU

(2009-05-04)
Business Application

Die europäische Kommission hat eine Plattform Business Application eingerichtet, die es Wirtschaftsakteuren erleichtern soll, ihrer Meldepflicht an die zuständigen Behörden über ein unsicheres Verbraucherprodukt nach Artikel 5, Absatz 3 der Produktsicherheitsrichtlinie (§ 5 Absatz 2 GPSG) nachzukommen. Mit der Einstellung der Information über ein unsicheres Verbraucherprodukt in das System erreicht ein Wirtschaftsakteur alle zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. Als Kontaktpunkt für Deutschland wurde die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin benannt.

Bild: 2 Faltblätter

(2008-12-18)
Faltblätter:

- Sicher spielen mit Magnetspielzeug
(Inhalt veraltet, EN 71-1+A8 beachten)

- Sichere Spielzeughandys(PDF - 165 kB)


Bild: GPSG-Broschüre

(2007-11-02)
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Herstellen und Inverkehrbringen von Produkten
- Hinweise für Hersteller, Importeure und Händler

Download Broschüre (Format A5, PDF - 420 kB)


Bild: 3 Faltblätter

(2007-08-08)
Faltblätter:

- Warnwesten (PDF - 380 kB)
- Schutz von Kindern vor dem Ertrinken (PDF - 260 kB)
- Feuerzeuge (PDF - 150 kB)


Titelseite

(2007-07-10)
Sicherheit von Klappmöbeln - Informationen für Verbraucher und Händler (Faltblatt)

Download (PDF - 200 kB)


Titelseite

(2007-07-10)
Elektrosicherheit von Dekorationsleuchten - Informationen für Hersteller und Händler (Faltblatt)

Download (PDF - 430 kB)


Warnweste

(2006-10-16)
Behörden überprüften Warnwesten
Ergebnis: 95% mangelhaft

Die Marktüberwachungsbehörden Sachsens, Niedersachsens und Berlins entnahmen im Handel Proben an Warnwesten und ließen sie hinsichtlich ihrer Beschaffenheit prüfen. Dabei wiesen 95% der Warnwesten technische und/oder formelle Mängel auf, 60% erfüllten die lichttechnischen Anforderungen (Reflexionseigenschaften) nicht.
Ein Infoblatt gibt Auskunft, worauf man beim Kauf von Warnwesten achten sollte.
Download Infoblatt (PDF - 150 kB)


Faltblatt

(2006-09-18)
Informationen zur Produktsicherheit
Faltblatt, 2. überarbeiteter Nachdruck

Download Faltblatt (PDF - 2,5 MB)


Schwimmsitz

(2006-07-24)
Abschlussbericht zum Projekt
"Schutz von Kindern vor dem Ertrinken"

Das Ertrinken gehört zu den häufigsten Unfalltodesursachen bei Kindern. In den Jahren 2002 und 2003 waren an jedem vierten Todesfall durch Ertrinken schwimmfähige Freizeitartikel beteiligt.
In einer Gemeinschaftsaktion haben Berlin, Brandenburg und Sachsen gemeinsam mit dem Verbraucherrat des DIN und dem TÜV Rheinland an einem Projekt gearbeitet, um Produkte mit Mängeln zu identifizieren und nur noch sichere Produkte zum Verkauf zuzulassen.
Download Abschlussbericht (1,5 MB)


Infoblatt

(2006-08-24)
Informationsblatt:
Inverkehrbringen von Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

Download Infoblatt (PDF - 55 kB)


LV 46

(2009-06-15)
LV 46 - Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Die Leitlinien wenden sich zum einen an die Vollzugsbehörden der Länder und an den Bund mit dem Ziel, zu gleichen Auslegungen beim Vollzug des GPSG zu kommen. Sie richten sich zum anderen auch an alle, die Produkte in Deutschland in den Verkehr bringen.

LASI-Veröffentlichung LV 46


Ältere Beiträge finden Sie im Archiv: Technischer Verbraucherschutz.


In allen Fragen zum Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Europäischen Verbraucherzentrums

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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen).

Unfallkasse Sachsen


25.05.2010