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Sie sind hier: Startseite Themen von A-Z Technischer Verbraucherschutz / Produktsicherheit

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit / Schutz vor mechanischen, elektrischen, thermischen und akustischen Gefährdungen

 


Um den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen, wurden einheitliche Standards für die Sicherheit von Produkten geschaffen.

Zur Überwachung der Einhaltung dieser europäischen Sicherheitsstandards haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kontrollbehörden eingerichtet (Marktüberwachungsbehörden).

Zuständige Marktüberwachungsbehörde im Freistaat Sachsen für Produkte, die mechanisches, elektrisches, thermisches und akustisches Gefährdungspotential haben und für aktive Medizinprodukte ist die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden. 

Die Marktüberwachung ist integriert in die europäischen Systeme zum Austausch von Informationen zu gefährlichen Produkten. Die Europäische Kommission gibt über RAPEX aktuelle Warnungen vor gefährlichen Nonfood-Produkten heraus (in englisch). ICSMS stellt detaillierte Informationen über technische Produkte auch für Verbraucher bereit.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden für Produkte und Medizinprodukte sind das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Eine Übersicht zum Inhalt dieser Gesetze finden Sie hier: Zur Übersicht.

Informationen zu Produkten finden Sie hier: 
Informationsblätter und Broschüren zur Produktsicherheit (Download)

Informationen zu Medizinprodukten finden Sie in der Rubrik Medizinprodukte und Strahlenschutz.

Melden Sie gefährliche Produkte an Ihre zuständige Behörde, öffnen Sie dazu den Link ICSMS


Aktualisierungshinweis:

Das Produktsicherheitsgesetz – ProdSG – trat am 1. Dezember 2011 in Kraft und löste das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG- ab. Die Verordnungen zum ProdSG heißen nunmehr Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz – ProdSV (außer 2. GPSGV Spielzeug). Verweisungen auf das GPSG bzw. auf einzelne GPSGV in den Publikationen beziehen sich nunmehr auf das ProdSG bzw. die entsprechende ProdSV.

AKTUELLES



Seit 1. Dezember 2011 ist zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Produkten das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG). Mit dem ProdSG wird das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst. Angepasst wurden insbesondere die Bestimmungen über die Marktüberwachung und zum GS-Zeichen.


 

Am 29. Dezember 2009 traten ohne Übergangsregelung die Änderung der Maschinenverordnung und der Aufzugsverordnung in Kraft. Damit wurde die europäische Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen und zur Änderung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG in deutsches Recht umgesetzt.
Merkblatt der wichtigsten Änderungen

 


 

Die Broschüre „CE-Kennzeichnung von Maschinen“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung von Maschinen, berücksichtigt wurde darin bereits die Aktualisierung des Produktsicherheitsrechts (Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetz –ProdSG am 1. Dezember 2011).