Gefahrstoffe / Gefahrguttransport
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gefährdungen können sich insbesondere durch bestimmte Arbeitsstoffe sowie den Umgang mit diesen Stoffen ergeben.
In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen festgelegt. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung steht im Vordergrund. Weitere Pflichten betreffen u.a. die Informationsermittlung, Grundpflichten, Schutzmaßnahmen, Unterweisung, Pflichten bei besonderen Tätigkeiten und Gefahrensituationen.
Das Chemikaliengesetz (ChemG) verpflichtet den Hersteller, neue Stoffe bei der Prüfstelle anzumelden, eine Grundprüfung des neuen Stoffes zu veranlassen sowie der Prüfstelle Erkenntnisse über die Wirkung des Stoffes auf Mensch und Umwelt mitzuteilen.
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung giftige (Gefahrensymbol T) und sehr giftige (Gefahrensymbol T+) Stoffe in den Verkehr bringt, muss gemäß der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse - Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) eine Sachkunde nachweisen.
Nano-Tagung der Sächsischen Arbeitsschutz-Konferenz
Am 19. April 2012 fand in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dresden die Nano-Tagung der Sächsischen Arbeitsschutz-Konferenz unter dem Thema "Nanotechnologie - traditioneller Arbeitsschutz für innovative Materialien?" statt. mehr
Asbest
Zusammenstellung von Regelungen zum Inverkehrbringen und zum Schutz der Arbeitsnehmer in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dezember 2010)
Download (PDF - 104 kB)
Am 1. September 2006 wurde die Asbestkampagne der EU-Kommission gestartet. Mit einer Schwerpunktaktion will die EU anhand von Checklisten erheben, inwieweit die Betriebe das seit 2005 europaweit bestehende Asbestverbot umsetzen und die Schutzvorschriften der Asbest-Richtlinie einhalten. Die Regierungspräsidien in Sachsen beteiligen sich ebenfalls an der Schwerpunktaktion. Die europäische Kampagne, die sich auch für ein weltweites Asbestverbot einsetzt, wird von den Berufsgenossenschaften ebenfalls unterstützt.
Die Grundinformationen zu MDI-haltigen Bauschäumen
Einige Bau- oder Montageschäume enthalten als Reaktionskomponente Methylendiphenyl-isocyanat (MDI), welches mit weiteren Komponenten zu einem Polymer reagiert, das als Schaum aushärtet. Nach dem Aushärten ist das MDI abreagiert und nicht mehr gefährlich. Nicht umgesetztes MDI reagiert mit der Luftfeuchtigkeit und wird zu einer ungefährlichen Verbindung.
Grundinformationen zu MDI-haltigen Bauschäumen (PDF 24 KB)
Die neue EU-Verordnung REACH
Mit der Broschüre "Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH" informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Anforderungen, die durch das neue, europaweit geltende Chemikalienrecht auf ein Unternehmen zukommen können. Die 39-seitige Broschüre wird als PDF angeboten.
Praktische Schritte für die REACH Vorregistrierung Broschüre 1 (PDF 423 kB)
Praktische Schritte für die REACH Vorregistrierung Broschüre 2 (PDF 1631 kB)
REACH-Info 5 Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH(PDF)
Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH
BekGS 409, Nutzung der REACH- Informationen für den Arbeitsschutz (PDF 187 kB)
Die CLP-Verordnung
Auch als EU-GHS-Verordnung bezeichnet.
BekGS 408, Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (PDF 264 kB)

Risiko für Erkrankungen durch Tonerstaub geklärt
Kein Anlass zur Sorge für Bürobeschäftigte, die mit Toner hantieren müssen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Ergebnisse einer Abschätzung des Krebsrisikos durch Tonerstäube veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält auch Informationen zum Gefährdungsrisiko von Servicetechnikern und Beschäftigten in Recyclingbetrieben.
Veröffentlichung der BAuA (PDF)

Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung - Fragen und Antworten zur Gefahrstoffverordnung (LV 45)
2. überarb. Aufl. September 2008
Um beim Vollzug der neuen Gefahrstoffverordnung eine einheitliche Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zu gewährleisten, haben die Länder gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern einen Fragen-/Antwortenkatalog erarbeitet. Dieser Katalog enthält Antworten auf Auslegungsfragen der Verordnung sowie Hinweise, wie das alte technische Regelwerk sinngemäß weiterhin angewendet werden kann. Wenn die Entwicklungen des technischen Regelwerks es erfordert, wird der Katalog entsprechend angepasst. Der Katalog richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Er ist abgestimmt mit den Unfallversicherungsträgern, die im Einzelnen prüfen, welche Fragen sie aus dem Katalog entsprechend der Bedürfnisse ihrer Mitgliedsbetriebe in ihr Informationsangebot zur Veröffentlichung aufnehmen, da nicht alle Themen für alle Branchen und alle Tätigkeiten gleichermaßen von Bedeutung sind.
Download LV 45 (PDF - 789 kB)
In der Folge der Ereignisse vom 11. September 2001 war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu treffen. Deshalb wurden Maßnahmen in die Gefahrgutvorschriften aufgenommen. Diese Vorschriften traten am 1. Januar 2005 in Kraft. Weitere Informationen enthält das Faltblatt Beförderung gefährlicher Güter

Vorlesungsmanuskripte zum Thema Gefahrstoffe (Stand 01/2012):
- GefStoffV - Gefahrstoffverordnung - Neufassung
- Arbeitsschutzgesetz (PowerPoint - 36 kB)
- Chemikaliengesetz (PowerPoint - 355 kB)
- Chemikalienverbotsverordnung (PowerPoint - 150 kB)
- EG-Recht (PowerPoint - 84 kB)
- Gefahrstoffdatenbanken (Word - 170 kB)
- GHS (PowerPoint - 350 kB)
- Nanotechnologie (PDF - 1 MB)
- Pflanzenschutzmittel (PowerPoint - 36 kB)
- REACH-FASI-Vortrag (PowerPoint - 2500 kB)
- REACH (PowerPoint - 2500 kB)
- Sachkundenachweis-Chemikalienverbotsverordnung (PowerPoint - 37 kB)
- TRGS (PowerPoint - 32 kB)
- Anmeldeformular Sachkundnachweis § 5 ChemVerbotsV (Word - 38 kB)
Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL)
Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften (GESTIS)
Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften und der Bauwirtschaft (GISBAU)
Institut für Chemie der Freien Universität Berlin
Stoffdatenbanken der Bundesrepublik Deutschland
In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft.
