Biologische Arbeitsstoffe
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gefährdungen können sich insbesondere durch bestimmte Arbeitsstoffe sowie den Umgang mit diesen Stoffen ergeben.
Der Schutz der Beschäftigten beim gezielten und nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und die daraus resultierenden Maßnahmen sind Bestandteil der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Infektionsschutz für Beschäftigte in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung und zur Behindertenbetreuung
Hinweise zum Infektionsschutz für Beschäftigte in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung und zur Behindertenbetreuung unter Beachtung der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). mehr
