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Arbeitsmedizin / Arbeitsmedizinische Vorsorge

Das gesetzlich verankerte Aufgabenspektrum der Arbeitsmedizin zielt auf die Gesunderhaltung des Menschen im betrieblichen Umfeld. Dazu zählen die Bewertung betrieblicher Arbeitsbedingungen genauso wie die Beurteilung der durch die Arbeit verursachten Belastungen des Menschen und die damit verbundenen Auswirkungen auf seine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.

Immer da, wo der Mensch im Arbeitsprozess steht, kann es zu Gefährdungen durch biologische, chemische, physikalische oder psychische Einwirkungen kommen. Diese Einflüsse und deren Auswirkungen aufzudecken ist das Ziel der vorwiegend präventiv arbeitenden Arbeitsmediziner. Oberste Priorität hat dabei die Ableitung von Maßnahmen zur Beseitigung gesundheitlicher Gefährdungen.

Ein unverzichtbares Instrument zur Erreichung der Schutzziele stellen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dar. Zur Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei bestimmten Anlässen schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vor. Diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollen sicher stellen, dass nur körperlich geeignete Arbeitnehmer Tätigkeiten ausführen, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die berufliche Tätigkeit aufgedeckt werden und Maßnahmen zu deren Abwehr getroffen werden können.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden von Arbeitsmedizinern oder Betriebsmedizinern durchgeführt.
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Druckluftverordnung sowie der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung muss der untersuchende Arzt bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die durch eine Genehmigung (Ermächtigung) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bescheinigt werden.
 


Bild: Mobbing

Workshop des "Sächsischen Präventionsnetzwerkes psychische Fehlbelastungen, Konfliktsituationen und Mobbing am Arbeitsplatz"

Am 19. Oktober 2011 fand der diesjährige Workshop des "Sächsischen Präventionsnetzwerkes psychische Fehlbelastungen, Konfliktsituationen und Mobbing am Arbeitsplatz" statt. Rund 90 an der Thematik interessierte Personen nutzten die Veranstaltung zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch.

zu den Beiträgen


Hand

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) - Das erste Arbeitsprogramm ist abgeschlossen

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms "Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen" wurden in Sachsen 377 Beratungen und Begehungen in kleinen und mittleren Unternehmen des Reinigungsgewerbes durchgeführt. Kontrolliert und analysiert wurden die Erfassung und Bewertung der Gefährdung durch Feuchtarbeit und/oder Kontakt zu hautschädigenden Stoffen sowie die Umsetzung geeigneter Hand- und Hautschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse der von der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen durchgeführten Revisionen wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst.

Abschlussbericht (PDF-182 kB)

 


Bild: Playmobilfigur Uli-Umsicht im Arztkittel

Zuständigkeit und Kostentragung bei Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigten im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt

Vom Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose wurde mit Unterstützung der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kostentragung bei Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigten nach Tuberkulosekontakt Stellung nimmt. Nach einem längeren Abstimmungsprozess wurden Sachsens Gesundheitsämter vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz über die Kernaussagen des Rechtsgutachtens informiert und erhielten eine Handlungsanleitung zur Umsetzung. Das Referat Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bittet alle betriebsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte um Information der Arbeitgeber zu den Aussagen des Rechtsgutachtens und um Beachtung der Handlungsanleitung bei der Durchführung diesbezüglicher Vorsorgeuntersuchungen.
Handlungsanleitung

 Rechtsgutachten


Logo: BAuA

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Veranstaltung "Biomonitoring in der Praxis"

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet an ihrem Standort Berlin (Nöldnerstraße 40/42) am 23. November 2011 den Workshop "Biomonitoring in der Praxis" an. Fachleute stellen hier aktuelle Tendenzen im Biomonitoring vor und verdeutlichen an Beispielen die Aufgabe und Anwendung des Biomonitorings in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und beim Schutz vor Gefahrstoffen. Die Veranstaltung richtet sich an Arbeits- und Betriebsmediziner, Gewerbeärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtsbeamte sowie Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften.
Informationen der BAuA zur Veranstaltung


Sächsischer Betriebsärztetag 2011

Am 22. Juni fand im Europark Chemnitz der Sächsische Betriebsärztetag 2011, die Fortbildung für Betriebsärzte statt.

mehr
Programm (PDF)

 


Faltblatt Mobbing

 

Mobbing

Fakten - Handlungen - Verlauf - Folgen
Was können Sie dagegen tun?
Download Broschüre, aktualisierte Neuauflage 2008 (PDF - 820 kB)


Faltblatt Stress

Psychische Fehlbelastungen in der Arbeitswelt vermeiden

Sensibilisieren - Motivieren - Intervenieren
Download Broschüre (PDF - 400 kB)

 

 


 

Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen:

Berufsgenossenschaftliches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin an der Ruhr-Universität Bochum

Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) e.V.

Robert Koch Institut

Sächsische Landesärztekammer

Verband Deutscher Betriebs-und Werksärzte


In allen Fragen zum medizinischen Arbeitsschutz erteilen die Gewerbeärzte im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auskunft.