Bauarbeiterschutz
Im Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baugewerbe hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Über die Hälfte aller schweren Unfälle ereignen sich auf Baustellen. Die Gefahrensituationen ergeben sich aus ständig wechselnden Verhältnissen der technologischen Abläufe, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und auch daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber ausgeführt werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu planenden Schutzmaßnahmen.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften sind von Arbeitgebern und Beschäftigten bei Bautätigkeiten insbesondere die Baustellenverordnung und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten.
Um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern, führt die Gewerbeaufsicht Sachsens jährlich in Schwerpunktaktionen gezielte Kontrollen durch.

Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2010
2010 führten die Arbeitsschutzbehörden wieder das Aktionsprogramm Baustellen durch. Dabei wurden bei Baustellenkontrollen 7875 Einzelmängel festgestellt. Am höchsten war der Anteil der Mängel im Bereich des Schutzes der Beschäftigten gegen Absturz. Die festgestellten Mängel bei Gerüsten, Absturzsicherungen und auf Abbruchbaustellen hatten ihren Ursprung oftmals in mangelhafter Arbeitsschutzorganisation.
Baustellenbericht (PDF)

Neue technische Regeln für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen
Das Regelwerk TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - allgemeine Anforderungen", wurde jetzt ergänzt durch TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" und Teil 3 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Gefährdung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen".
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Berichterstattung zum "Aktionsprogramm Baustellen"
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2009.
Verstöße gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vergrößern das Gefährdungspotenzial und führen zu überdurchschnittlich hohen Verletzungs- bzw. Gesundheitsrisiken der Beschäftigten. Die von den Mitarbeitern der Arbeitsschutzbehörde bei den Revisionen vorgefundenen Situationen auf Baustellen zeigen oft Defizite in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation der bauausführenden Unternehmen.
zum Bericht (PDF)

Informationsmaterialien
Der Freistaat Sachsen stellt verschiedene Faltblätter und Broschüren kostenlos zur Verfügung. Diese Informationsmaterialien sollen die Unternehmen unterstützen, die Vorschriften des Arbeitsschutzes in der Praxis umzusetzen.
