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5 Schlussfolgerungen und Maßnahmen
- Allgemeine Situation
Die stetige Optimierung der technischen Arbeitsbedingungen hat zum Ziel, die menschliche Arbeit zu erleichtern. Während sich die bisherigen Anstrengungen auf das Expositionsniveau (Lastgewicht, Kraftaufwand) konzentrierten, wurden die Expositionsfrequenz, die Häufigkeit der Belastung wie auch die Expositionszeit als Ganzes vernachlässigt. Die "verbesserten" Arbeitsbedingungen führten zu anderen Arbeitsformen, die durch repetitive Tätigkeiten, ungünstige Körperhaltung, statische Arbeit, aber auch durch psychosoziale Faktoren wie Zeitdruck und Monotonie charakterisiert sind. In jüngerer Zeit werden genau diese Tätigkeiten für die Symptome am Muskel-Skelett-System verantwortlich gemacht / KÖSSLER, 1998/.
Eine umfassende Auswertung der internationalen Fachliteratur durch das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) verdeutlicht, dass insbesondere eine strenge Kausalität zwischen dem Risikofaktor Körperhaltung und den Beschwerden im Nacken/Schulter- Bereich existiert. Gleichzeitig spielen kurzzyklische, repetitive Arbeiten eine nicht unerhebliche Rolle. Statistiken über beruflich verursachte Gesundheitsschäden in den USA weisen für 1994/95 sogar mehr als 50% aller Krankheitsfälle als Beschwerden durch repetitive Bewegungen aus /KÖSSLER, 1998/.
- Betriebliche Situation
Die Untersuchungsergebnisse des vorliegenden Projektberichtes bestätigen, dass für die Arbeitstätigkeiten in der Spülküche die oben beschriebene Situation kennzeichnend ist. Bei einer Wiederholungshäufigkeit von nahezu 4000 Handhabungen pro Schicht, einer Taktzeit von ca. 5 Sekunden während der Spitzenbelastungszeiten und einer schichtbezogenen Gesamtlast von 6400 kg werden die manuellen Tätigkeiten durch hohe physische Belastungen und Beanspruchungen, häufig mit Grenzwertüberschreitungen, bestimmt. Monotone Bewegungsabläufe bei der Spülgutsortierung und der Spülmaschinenbeschickung/ -entleerung führen nicht nur zu einseitiger körperlicher Belastung, sondern auch zu einförmiger, inhaltsarmer Tätigkeit. Zeitdruck und Stress, insbesondere während der Spitzenzeiten, treten regelmäßig hinzu. Gleichzeitig entstehen Belastungen durch die ständige Steharbeit und die arbeitsbedingten Expositionen Klima, Lärm und Beleuchtung.
Aufgrund der extrem hohen Wiederholungshäufigkeit von repetitiven Arbeitshandlungen, der Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates und der Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems sind die manuellen Sortier-, Beschickungs- und Entleerungstätigkeiten nicht als dauernde Tätigkeit für Frauen zu empfehlen. Es besteht ein Gesundheitsrisiko.
- Gestaltungsgrundsätze
Die hohe Prävalenz von Wirbelsäulenerkrankungen macht deutlich, dass insbesondere zur Vermeidung dieser Erkrankungen Handlungsbedarf für eine präventive Arbeitsgestaltung besteht. Ergonomische Gestaltungslösungen müssen dabei hauptsächlich folgende Grundsätze berücksichtigen (vgl. §4 ArbSchG):
- die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
- bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
- Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
- spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen.
- Gestaltungsmaßnahmen
Mit dem Ziel einer minimalen Gesundheits- und Sachgefährdung werden unter Beachtung der o. g. Grundsätze nachfolgende Gestaltungsmaßnahmen für die Arbeitstätigkeiten im Spülküchenbereich empfohlen:
- Physische Belastungen
Die Ergebnisse der auf neuesten gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Leitmerkmalmethode belegen, dass für die Beschäftigten eine wesentlich erhöhte, zum Teil hohe Wirbelsäulenbelastung vorliegt. Es ist mit einer körperlichen Überbeanspruchung und einer erhöhten Beschwerderate im Bereich der Halswirbelsäule, des Schultergürtels und der Arme zu rechnen. Da die gesundheitsgefährdende Wirbelsäulenbelastung maßgeblich durch die extrem hohe Wiederholungshäufigkeit kurzzyklischer Hebevorgänge verursacht wird, muss gestalterisch vorrangig auf diese Belastungsgröße Einfluss genommen werden. Darüber hinaus sind ungünstige Arbeitshaltungen zu vermeiden.
Zur Verminderung der physischen Belastungen werden folgende technische, arbeitsorganisatorische und/ oder personenbezogene Maßnahmen grundsätzlicher und betrieblicher Art empfohlen:
Grundsätzliche Maßnahmen
- Das Abräumen/ Sortieren des Geschirrs vom Tablettwagen bedingt eine regelmäßige Überkopfarbeit. Durch den Einsatz von höhenverstellbaren Tablettwagen kann dieser Anteil um bis zu 50% reduziert werden. Eine naturgemäß aufrechte Arbeitshaltung wird hierdurch nicht nur für das besonders belastete Spülküchen-personal, sondern auch für das Küchen- und Stationspersonal möglich. Gleichzeitig lässt sich das starke Beugen unter Last beim Umsetzen der Tabletts von der unteren Etage nach oben vermeiden.
Obwohl ca. 90% aller Krankenhäuser das Tablettverteilsystem nutzen, gab es laut Herstellerangaben bisher keinen Bedarf an höhenverstellbaren Tablettwagen. Entsprechend den Prospektunterlagen wird vom Hersteller eine Beladung mit maximal 36 Tabletts empfohlen, woraus eine Stapel-/Arbeitshöhe von bis zu 150 cm resultiert! Die optimale Arbeitshöhe an Steharbeitsplätzen sollte 100 cm betragen /GRANDJEAN, 1991; LANG, 1991; DIN 33406/. Zur Vermeidung gesamt-gesellschaftlicher Folgekosten durch arbeitsbedingte Muskel- und Skelett-erkrankungen besteht u. E. ein entsprechender Entwicklungs- und Produktionsbedarf.
- Die enorm große Wiederholungshäufigkeit kurzzyklischer repetitiver Handhabungen führt zu einer hohen Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates und einer hohen Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems. Daher sind die manuellen Sortier-, Beschickungs- und Entleerungstätigkeiten nicht als dauernde Tätigkeit für Frauen zu empfehlen. Es besteht ein Gesundheitsrisiko. Deshalb ist zu prüfen, ob langfristig der Einsatz von halb- oder vollautomatischen Spülanlagen angestrebt werden kann. Sie bestehen aus mehreren nebeneinander angeordneten Bandmaschinen mit gesonderten Funktionen für Tabletts und Speisegeschirr. Zusätzlich verfügen sie über verschiedene automatische Absortier- Einstapel-, Aussortier- und Abstapel-einrichtungen. Dadurch wird die Arbeit wesentlich erleichtert und das bisherige Gesundheitsrisiko vermindert.
Obgleich diese Geschirrspültechnik bisher nur für Einrichtungen mit sehr großem Geschirranfall (ab ca. 1200 Portionen/Tag) als lohnend empfohlen wird, sollten die vorliegenden Untersuchungsergebnisse dazu anregen, auch bei wesentlich weniger Tagesportionen entsprechende Automatisierungslösungen zu nutzen. Zu berücksichtigen ist, dass hierdurch nicht nur menschliches Leid verringert, sondern auch erhebliche betriebswirtschaftliche Kosten infolge Arbeitsunfähigkeit und Produktionsausfall gespart werden können.
- Bei allen Arbeitsgängen des Geschirrzyklus (Sortieren. Beschicken, Entleeren und Bereitstellen) handelt es sich um Umschlag- und Transportprozesse, die von den Beschäftigten manuell auszuführen sind. Die dabei auftretenden enormen physischen Belastungen geben Anlass, künftig bei der Technisierung das Hauptaugenmerk auf diese Prozesse zu konzentrieren (vgl. auch ROHATSCH et al., 1995). Die Tatsache, dass bei der Planung von Geschirrspülmaschinen ein Richtwert für die erreichbare Arbeitsleistung des Geschirrspülpersonals von max. 30 Teilen/min für das Beschicken und sogar bis zu 70 Teilen/min für das Entleeren vorgegeben wird, unterstreicht die dringende Notwendigkeit zur Mechanisierung dieser Prozessabläufe.
- Das Reinigen von stark verschmutztem, großen Kochgeschirr in der Topfspüle führt zu einer erhöhten Beanspruchung im Bereich körperlich "schwerer" bis "sehr schwerer" Arbeit. Hinzu kommt der unmittelbare Kontakt mit warmen Laugen. Zur Reduzierung der physischen Belastungen sollte der Einsatz von Topfspülmaschinen erfolgen.
Betriebliche Maßnahmen
- Der dominierende Anteil an Hebevorgängen und Lastgewichten entsteht durch das mehrfache Umsetzen der Thermotabletts beim Sortieren des Spülgutes und Beschicken der Spülmaschine. Je nach Arbeitsweise werden unterschiedlich viele Hebevorgänge pro zu reinigendem Thermotablett durchgeführt. Erfolgt ein zeitlich getrenntes Beschicken der Spülmaschine mit Geschirr und Tabletts, findet ein Zwischenstapeln der Tabletts ab Fußbodenhöhe im unmittelbaren Bewegungsraum der Beschäftigten statt. Aufgrund der räumlichen Enge wird bis in eine Höhe von
2,10 m bis 2,20 m gestapelt! Wird die Spülmaschine im Wechsel mit Geschirr und Thermotabletts beschickt, entfällt das Zwischenstapeln. Durch das Einsparen dieses Umsetzvorganges vermindert sich bei durchschnittlich 300 Thermotabletts pro Mahlzeit (600 Ober- bzw. Unterteile mit je 1,2 kg Lastgewicht) das zu hebende Lastgewicht allein um 720 kg! Darüber hinaus werden die mit dem Zwischenstapeln verbundenen Überkopfarbeiten und starken Rumpfbeugungen vermieden. Gleichzeitig wird der geforderte Bewegungsraum gemäß § 24 Abs. 1 ArbStättV gewährleistet.
Ein wechselweises Beschicken der Spülmaschine mit Geschirr und Thermotabletts ohne Zwischenstapeln im Bewegungsraum wird als Arbeitsweise unmittelbar empfohlen.
- Eine wirkungsvolle Verminderung der Leistungsdichte ist durch organisatorische Veränderungen im Arbeitsablauf erzielbar. Hierfür bietet sich ein Tätigkeitswechsel zwischen den Arbeitsbereichen Warme Küche, Kalte Küche und Spülküche an.
- Zur größtmöglichen Reduzierung der hohen physischen Belastungen sollte mittelfristig eine veränderte Raumplanung und –gestaltung angestrebt werden. Bei der Bemessung der Raumgröße sind sowohl der geforderte freie Bewegungsraum am Arbeitsplatz als auch die arbeitsablaufbedingten Abstellflächen zu berücksichtigen. Der Spülmaschineneingabeseite und - ausgabeseite ist jeweils eine ausreichend große Fläche zum Abstellen der Tablettwagen zuzuordnen. Hierdurch können unnötige, nicht ablaufgerechte Wege beim Heranholen und Abstellen der Tablettwagen und beim Einsortieren des sauberen Spülgutes vermieden werden. Gleichzeitig sind die nunmehr frei verfügbaren Verkehrswege wieder entsprechend ihrem Bestimmungszweck (§17 Abs. 1 ArbStättV) zu nutzen. Durch den zusätzlichen Einsatz hydraulisch regulierbarer Hubbühnen ist eine Optimierung der Körperhaltung während der Geschirrsortierung am Tablettwagen und beim Zwischenstapeln/ –ablegen der Thermotablettteile möglich.
Eine ausreichend bemessene Arbeitsraumgestaltung gewährt außerdem die Chance, zusätzliche Beschäftigte zur Verteilung der Arbeitsleistung einzusetzen. Insbesondere in den Spitzenbelastungszeiten wird damit eine weitere Reduzierung der Leistungsdichte erreicht.
- Zur Verminderung der Rückenbelastung beim Vorsäubern von Speise- und Kochgeschirr ist eine erhöhte Aufstellung des Spülbeckens vorzunehmen. Aus energetischen und rückenschonenden Gründen wird eine Höhe von 65 cm bis 70 cm empfohlen.
- Zur Verminderung der statischen Haltearbeit der Arme wird empfohlen, die in der Topfspüle vorhandene Handbrauseeinrichtung mit Schnellschlussventil über eine federnde Aufhängung anzubringen.
- Der Lagerraum ist zur Vermeidung von ungünstigen Körperhaltungen und zu seiner optimalen Ausnutzung umzugestalten. Nicht genutzte Einrichtungsgegenstände (Spültisch) sind zu entfernen und Regalsysteme einzubauen. Die Regaltiefe sollte dabei ein Maß von 60 cm bis 80 cm aufweisen und die optimale Greifhöhe von
140 cm bis 150 cm eingehalten werden /GRANDJEAN, 1991; ROHATSCH et al., 1995/.
- Es sollte geprüft werden, inwieweit die Topfspüle zur Reduzierung von Wegen und zur Gestaltung eines ablaufgerechten Geschirr- und Behälterkreislaufes in einem anderen Raum einzurichten ist. Hierfür bietet sich ein Tausch mit dem neben dem Lagerraum befindlichen Vorbereitungsraum der Küche an. Auch wenn dieser Raum größenmäßig nur in etwa dem derzeitigen Topfspülraum entspricht, kann der daneben befindliche Lagerraum durch eine optimale Ausstattung mit Regalsystemen einen Großteil der gegenwärtig in der Topfspüle lagernden Gegenstände mit aufnehmen. Die Beschäftigten der Küche sehen in einem Nutzungstausch mit dem Topfspülraum keine Probleme zu ihren Arbeitsabläufen.
- Abfallbehälter, die noch nicht auf Rollen gelagert sind, sollten als bewegliche Behälter ausgestattet werden.
4.2 Physische Beanspruchung
Die Beanspruchungsanalysen der Arbeitstätigkeiten im Spülküchenbereich belegen, daß die extrem hohen Arbeitsbelastungen nicht nur ein Gesundheitsrisiko für die Wirbelsäule darstellen, sondern sich auch erheblich auf das Herz-Kreislauf-System auswirken.
Die Analyse der arbeitsphysiologischen Untersuchungen ergab, daß die physische Beanspruchung der Beschäftigten im Schichtmittel als "schwere" Arbeit bewertet werden muss. Lediglich in der kurzen Mittagsschicht liegt eine "mittelschwere" Arbeit vor. In allen Schichtlagen treten jedoch zu fast 90 % Anteile körperlich "schwerer" bis "sehr schwerer" Arbeit auf. Insbesondere in den Spitzenbelastungszeiten, die durch ein sehr hohes Arbeitsaufkommen gekennzeichnet sind, kommt es zu erheblichen Überschreitungen des Dauerleistungsgrenzwertes. Die Ursachen sind in der extrem hohen Wiederholungshäufigkeit kurzzyklischer repetitiver Hebevorgänge, einer ständigen Steharbeit und dem fast permanent wirkenden Zeitdruck begründet.
Die bereits genannten Maßnahmen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und zur Arbeitsorganisation (Tätigkeitswechsel, zusätzliche Arbeitskräfte, Arbeitszeitgestaltung) sind zur Verringerung der gesundheitsgefährdenden Beanspruchungen zu nutzen.
4.3 Arbeitsstättenbezogene Gefährdungen und Belastungen
- Der Vermeidung von andauernder Stehbelastung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden trägt der Gesetzgeber mit § 25 ArbStättV Rechnung. Darin ist festgelegt, dass für die Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes Sitzgelegenheiten bereitzustellen sind, wenn diese nicht unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt werden können. Da der Arbeitsablauf des Spülküchenpersonals in hohem Maße von der Zuführung des Schmutzgeschirrs aus den Krankenhausstationen bzw. der Küche abhängig ist, entstehen gelegentlich ablaufbedingte Kurzpausen. Um diese ablaufbedingten Wartezeiten erholungswirksam nutzen zu können, sind den Beschäftigten entsprechende Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.
- Nach § 16 Abs. 3 ArbStättV sind in Räumen unzuträgliche Gerüche zu vermeiden. Die durch die Speisereste-Behandlungsanlage auftretende Geruchsbelästigung an den Arbeitsplätzen der Spülmaschineneingabeseite sollte weiter reduziert werden. Es ist zu prüfen, inwieweit dazu die Dosierung des gegenwärtig verwendeten Desinfektions- und Geruchsstoppermittels veränderbar oder ein Produktwechsel sinnvoll ist.
4.4 Arbeitsbedingte Expositionen
- Die thermisch wirksamen Klimakomponenten Lufttemperatur und relative Luftfeuchte befinden sich im Erträglichkeits-, teilweise im Behaglichkeitsbereich. Bei Außenlufttemperaturen unter 12°C kann es zu Zuglufterscheinungen kommen. Es sollte deswegen die Stärke des Abluftstromes sowohl in der Küche als auch in der Spülküche unter Beachtung der Raumluftqualität verringert werden. Alternativ dazu kann eine Erwärmung des Zuluftstromes erfolgen, um Temperaturen von ³
20° in der Spülküche bei Außenlufttemperaturen von <
12°C zu gewährleisten.
- Die Lärmsituation in der Spülküche ist durch Beurteilungspegel zwischen 86 und 91 dB(A) gekennzeichnet. An zwei Arbeitsplätzen wurde auch der Höchstwert des nichtbewerteten Schalldruckpegels Lpeak von 140 dB überschritten. Zur Vermeidung bleibender Gehörschäden werden nach BGV B 3 (bisher VBG 121) unter Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen primär Maßnahmen zur technischen Lärmminderung und sekundär das Tragen von persönlichem Gehörschutz gefordert. Nach /ROHATSCH et al., 1995/ werden als lärmmindernde Maßnahmen
entsprechende Gerätekonstruktionen, schallschluckende Decken und schallisolierte Gehäuseverkleidungen vorgeschlagen.
Bis zur Realisierung von technischen Lärmschutzmaßnahmen ist das Tragen von persönlichem Gehörschutz zur Vermeidung einer Innenohrschwerhörigkeit dringend erforderlich. Seitens des Arbeitgebers ist die Tragepflicht durch regelmäßige Kontrolle konsequent durchzusetzen und auf das gesundheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten hinzuwirken. Außerdem hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass nur Beschäftigte zum Einsatz kommen, die dazu geeignet sind. Die Beschäftigten der Spülküche sind deshalb, sofern noch nicht erfolgt, gemäß BGV A 4 (bisher VBG 100) einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm" zu untersuchen. Ferner ist die Spülküche als Lärmbereich gemäß BGV B 3 zu kennzeichnen.
- Die Beleuchtungsverhältnisse entsprachen unter dem am Messtag praktizierten Leuchtenbetrieb nicht den Forderungen der fachspezifischen Normen bzw. Richtlinien. Die Nutzung aller in der Spülküche installierten Leuchten ist zur Realisierung einer ausreichenden Beleuchtungsstärke erforderlich.
4.5 Arbeitssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung: Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig und immer dann zu berücksichtigen, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind
(§ 4 ArbSchG). Durch geeignete Unterweisungen ist zu sichern, dass ein ordnungsgemäßes Tragen der persönlichen Schutzausrüstung erfolgt, erforderlichenfalls ist die Unterweisung zur konsequenten Durchsetzung der Tragepflicht regelmäßig zu wiederholen (§12(1) ArbSchG). Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung für ihre Sicherheit und Gesundheit Sorge zu Tragen.
Dem Spülküchenpersonal sind Arbeitsschutzschuhe entsprechend den "Regeln für den Einsatz von Fußschutz" zur Verfügung zu stellen /BGR 191, bisher ZH 1/702/. Diese sollen schalldämmend, elastisch und aus Leder oder ähnlichem Material sein. Weiterhin müssen sie einen geschlossenen Fersenbereich mit Energie-aufnahmevermögen besitzen und einen verminderten Wasserdurchtritt sowie eine profilierte Laufsohle aufweisen.
- Im 14-tägigen Rhythmus erfolgt die Reinigung der Fettfangfilter aus dem Küchenbereich. Beim Aus- und Einbau derselben kommt es zu riskanten , sicherheitswidrigen "Kletteraktionen" auf den darunter befindlichen Gargeräten. Da weder die Lage der Fettfangfilter noch die Anordnung der Gargeräte verändert werden kann, ist den Beschäftigten eine ordnungsgemäße Aufstiegshilfe zur Verfügung zu stellen /ZH 1/535/.
- Bei der Abfallbeseitigung sollte der Einsatz von Papier- statt Kunststoffsäcken in Erwägung gezogen werden. Papiersäcke sind vorteilhafter, da sie durch scharfkantigen Müll nicht so leicht aufschlitzbar sind. Verletzungsgefahren lassen sich dadurch vermindern. Auch Feuchtabfälle können in naßfesten, zweilagigen Papiersäcken gesammelt werden /WAGNER,HILDT,1989/.
4.6 Arbeitszeitgestaltung
- Zur Erweiterung des zeitlichen und sozialen Aktionsraumes der Beschäftigten sollte eine rechtzeitige Abstimmung und Bekanntgabe der Dienstpläne -mindestens 14 Tage vorher- erfolgen. Dieser zeitliche Vorlauf hat sich in der Praxis bewährt und findet in der Regel die Akzeptanz der Beschäftigten.
- Zur Vereinfachung der Dienstplanerstellung sowie zur besseren Überschaubarkeit der "Arbeitszeitkonten" des Personals sind entsprechende Organisationshilfen zu erarbeiten und zu nutzen.
- Zur Verbesserung der arbeitszeitbezogenen Rahmenbedingungen der Beschäftigten und zur Erhöhung des Erholungswertes sollte eine Überarbeitung des gegenwärtigen Schichtsystems mit Übergang auf die 5-Tage-Woche unter aktiver Beteiligung der Betroffenen in Erwägung gezogen werden. Denkbar wäre die Zusammenlegung der Mittagsschicht und der Spätschicht unter gleichzeitiger Veränderung des Arbeitsbeginns von bisher 11:30 Uhr auf
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12:15 Uhr bis 21:00 Uhr (entsprechend des höchsten Arbeitsanfalles während der
Mittagszeit, Pausenanteil: 0,75 Stunden) oder
- 11:45 Uhr bis 20:30 Uhr (Pausenanteil :0,75 Stunden)
bei einem Einsatz von jeweils einer Beschäftigten des Stammpersonals in dieser verlängerten Arbeitsschicht. Die darüber hinaus erforderliche Personalkapazität in der Spätschicht sollte dann wie bisher durch Pauschalarbeitskräfte abgedeckt werden.
In der Zeitphase zwischen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr, in der gegenwärtig keine Beschäftigten zum Einsatz kommen, könnten folgende Arbeiten ausgeführt werden:
- Reinigung des zur Mittagsmahlzeit notwendigen Kochgeschirrs (Verlagerung aus der Frühschicht)
- Reinigung des Mittagsspeisegeschirrs der Fremdesser (Verlagerung aus der Spätschicht).
Für die Verlagerung der Kochgeschirrarbeiten ist ein geeigneter Zwischenlagerort bereitzustellen. Regelungen dazu sind gemeinsam mit der Verwaltungsleitung des Krankenhauses und der Küchenleitung zu treffen.
Mit der Verlagerung der Kochgeschirr-Spülkapazität in die "neue" Arbeitsschicht könnte neben einer spürbaren Reduzierung des Zeitdrucks in der Frühschicht und der Vermeidung der bislang üblichen Stapelbildung im Bewegungsraum der Spülmaschineneingabeseite (Unfallgefahr) möglicherweise auch eine geringfügige Reduzierung der Arbeitszeit in der Frühschicht realisiert werden.
Die zu gewährenden Ruhepausen sind auch in der "neuen" Schicht entsprechend dem Arbeitsanfall zweckmäßig einzuordnen, spätestens jedoch nach 6 Stunden in Anspruch zu nehmen. (§ 4 ArbZG).
Für die endgültige Festlegung eines neuen Schichtsystems wird empfohlen, einen mindestens zweimonatigen Probelauf zur Optimierung der Schichtregelungen voranzustellen. Mit der Festlegung des 5-Tage-Schichtsystems sollten die bestehenden Arbeitsverträge der Beschäftigten angepaßt werden.
4.7 Arbeitsinhaltsgestaltung
Im Interesse der Humanisierung der Arbeit sollten die in der Spülküche Beschäftigten in eine persönlichkeitsförderliche Gruppenarbeit integriert werden. Durch die gemeinsame Ausführung von verschiedenartigen Arbeitsgängen in einem größeren Arbeitsteam kann dem Entstehen von einförmigen Belastungen und Monotonie vorgebeugt werden. Ein systematischer Arbeitsstellenwechsel zwischen den Bereichen Warme Küche, Kalte Küche und Spülküche innerhalb einer Woche stellt eine wirksame Erweiterung des Arbeitsinhalts dar. Die Arbeitsaufgabe umfasst eine höhere Anzahl an Freiheitsgraden, der nunmehr vorhandene Handlungsspielraum ermöglicht die Inanspruchnahme der geistigen Leistungsvoraussetzungen, der vorhandenen beruflichen Qualifikation. Der Anteil schöpferischer Arbeiten wird erhöht.
Gleichzeitig trägt die verminderte Arbeitsteilung zum Abbau einseitiger Belastungen und zur Vermeidung langanhaltender Expositionen bei.
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