4.1.3 Arbeitsbedingte Expositionen
4.1.3.1 Klima
Die Registrierung der thermisch wirksamen Grundparameter Lufttemperatur, relative Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit wurde an einem Sommertag (maximale Außenlufttemperatur ³
25 °C, 16.05.2000) und an einem Tag im Übergangsbereich zwischen kalter und warmer Jahreszeit (07.06.2000) vorgenommen. Tabelle 5 enthält klimarelevante Angaben zum Arbeitsraum Spülküche.
Tabelle 5: Angaben zum Arbeitsraum
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Raumgröße[
m²]
/ Raumhöhe[
m]
|
40/ 2,70 |
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Baukörper |
Massivbau |
|
Fensterfläche/m² |
9 |
|
Ausrichtung der Fenster |
Nord-Nordost |
|
Heizungsart |
Konvektionsheizung |
|
Lüftung |
Decken (2300 m³/h)-und Maschinenabsaugung (1500 m³/h), natürliche Lüftung |
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technologische Wärme- und Feuchtequellen |
Spülmaschine Meiko B 580 VAP, elektrischer Anschlusswert: 54 kW |
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Schutzmaßnahmen gegen Sonneneinstrahlung |
keine |
Ergebnisse
Den Verlauf der relativen Luftfeuchte und der Lufttemperatur in der Spülküche sowie in der Außenluft an den beiden Messtagen zeigen die Abbildungen 10 bis 13. Die Messwerte in den Abbildungen 10 und 11 wurden mit dem Raumklimaanalysator 1221 im Abfrageintervall von 5 Minuten, die in den Abbildungen 12 und 13 mit dem Sekunden- Anemometer testo 452 im stündlichen Abfrageintervall ermittelt.

Abbildung 10: Relative Luftfeuchte in der Spülküche am 16.05.2000 (Sommertag)

Abbildung 11: Lufttemperatur mit Arbeitsablauf in der Spülküche am 16.05.2000 (Sommertag)

Abbildung 12: Außenwerte von relativer Luftfeuchte und Lufttemperatur am 16.05.2000 (Sommertag)

Abbildung 13: Innen-und Außenwerte von relativer Luftfeuchte (obere Kurven) und Lufttemperatur (untere Kurven) am 07.06.2000
Die Abbildung 14 gibt den Verlauf der Luftgeschwindigkeit in der Spülküche wieder (Abfrageintervall 5 Minuten).

Abbildung 14: Luftgeschwindigkeit in der Spülküche am 16.05.2000
Tabelle 6: Mittelwerte der Raumluftgeschwindigkeit nach Zeitabschnitten am 16.05.2000
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Zeitabschnitt |
Mittelwert
m/s |
Zeitabschnitt |
Mittelwert
m/s |
|
07:00 - 08:00 |
0,27 |
14:30 - 15:29 |
0,23 |
|
08:00 - 08:30 |
0,32 |
15:29 - 17:00 |
0,26 |
|
08:30 - 10:45 |
0,29 |
17:00 – 18:30 |
0,19 |
|
10:45 - 11:30 |
0,19 |
18:30 – 20:30 |
0,11 |
|
11:30 - 14:30 |
0,22 |
Durchschnitt |
0,22 |
An beiden Untersuchungstagen schwankte die mittlere Luftgeschwindigkeit während der Frühschicht zwischen 0,25 m/s und 0,44 m/s.
Bewertung
Die Bewertung der Klimabedingungen am Arbeitsplatz folgt dem "Leitfaden zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter" /LASI LV 16, 1998/. Die hierin auf-geführten Anforderungen und Richtwerte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §§ 5 - 7) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR 5 und ASR 6/1.3) sowie den Normen DIN 33 403 Teil 3, DIN 1946 Teil 2 und DIN EN ISO 7730.
Zur Beurteilung des vorliegenden Raumklimas dienen die Grundparameter Lufttemperatur, relative Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit. Zur Beschreibung der auf den Menschen wirkenden Klimasituation sind des weiteren die personenbezogenen Größen Arbeits-aktivität, Bekleidungssituation, Akklimatisierung und Gesundheitszustand zu berücksichtigen. Für die vorliegende Klimasituation ist zwischen dem Behaglichkeits- und Erträglichkeitsbereich zu unterscheiden.
Im Behaglichkeitsbereich stehen die Parameter in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander; es treten keine wesentlichen Klimabelastungen für den Menschen auf. Im Erträglichkeitsbereich muss der Mensch das nicht mehr vorhandene thermische Gleichgewicht ausgleichen, woraus eine erhöhte Kreislaufbelastung und ein erhöhter Energieverbrauch resultiert (vgl. DIN 33403 Teil 2).
Lufttemperatur
Infolge des Ersatzes der abgesaugten Raumluft durch die Außenluft folgt die Lufttemperatur in der Spülküche weitgehend dem Verlauf der Außenlufttemperatur. Am Sommertag (Maximum der Außenlufttemperatur: 27 °C) werden daher die Forderungen der ASR 6/1,3 (zulässiger Bereich: +19°C bis + 26°C) überschritten. Nach /SCHMATZ, NÖTHLICHS, Kennzahl 4206, S. 5/ werden die Raumtemperaturen über 26°C wie folgt kommentiert: "Diese Obergrenze (von 26°C) bezieht sich nicht auf hochsommerliche Temperaturen, sondern auf eine regelmäßige Erwärmung der Arbeitsräume durch Betriebseinrichtungen, ohne dass bereits Hitzearbeitsplätze vorliegen, so dass (bei natürlicher Lüftung) eine Erwärmung über 26°C häufig, nicht nur an heißen Sommertagen, zu erwarten ist."
Da die Spülküche nur an Sommertagen über 26°C erwärmt wird, liegt im Sinne von SCHMATZ, NÖTHLICHS keine Überschreitung der Obergrenze durch die Spülmaschine vor, demzufolge sind keine temperatursenkenden Maßnahmen erforderlich.
Eine Bewertung der Klimasituation nach DIN 33 403 Teil 3 führt bei einem Arbeitsenergieumsatz von 300 W und einem angenommenen Isolationswert der Kleidung von 0,6 clo zur Einstufung in den Erträglichkeitsbereich.
Relative Luftfeuchte
Aus den Abbildungen 10, 12 und 13 ist der Einfluss der relativen Feuchte der Außenluft erkennbar. Am 07.06 ergab sich zu Arbeitsbeginn bei 82 % relativer Feuchte der Außenluft eine Innenraumluftfeuchte von 75 %. Dieses Niveau und die Parallelität von Innen- und Außenluftfeuchte wurde während der gesamten Frühschicht nahezu beibehalten. Die relative Luftfeuchte entspricht deshalb nicht über die gesamte Messzeit dem Behaglichkeitsbereich, liegt jedoch nach DIN 1946 Teil 2 im Erträglichkeitsbereich.
Die Forderungen der ASR 5 zum Verhältnis von Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte wurden eingehalten.
Luftgeschwindigkeit
Bezüglich der Luftgeschwindigkeit besagt die ASR Nr. 5, dass bis zu einer Temperatur von 20°C bei einer Luftgeschwindigkeit unter 0,2 m/s üblicherweise keine Zugluft auftritt. Wie Tabelle 6 belegt, existieren besonders hohe Luftgeschwindigkeiten in den Vormittagsstunden, bedingt durch die Absauganlage der benachbarten Küche. Nach Küchenschluss wird ab 14 Uhr die Luftgeschwindigkeit in der Spülküche durch die dort installierte raumlufttechnische Anlage allein bestimmt. Da diese Luftgeschwindigkeiten täglich existieren, kann es bei Lufttemperaturen im Bereich von 20 °C (Minimum am 07.06.2000 19,2 °C bei einer Außenlufttemperatur von 11,9 °C) zu Zuglufterscheinungen kommen. Niedrigere Außenlufttemperaturen als am 07.06.2000 erhöhen das Zugluftrisiko.
Zuglufterscheinungen im Sinne der ASR 5 sind somit nicht auszuschließen.
Nach DIN 33403 Teil 3 bewegen sich jedoch die Klimabedingungen im Erträglichkeitsbereich.
4.1.3.2 Lärm
Der Schalldruckpegel wurde an einem Wochentag mit typischem Arbeitsablauf während der jeweils vollen Länge der Früh-, Topfspül-, Mittags- und Spätschicht in Ohrhöhe der stehenden Beschäftigten gemessen.
Die Lärmbelastung am Arbeitsplatz resultiert aus den Geräuschen beim Geschirrsortieren und dem Beschicken und Entleeren der Spülmaschine. Diese Belastung besteht diskontinuierlich während des Tages mit Spitzenbelastungsphasen nach den Mahlzeiten.
Es liegt dabei ein zufällig schwankendes Geräusch nach DIN 45645 Teil 2 mit Impulsanteilen vor. Die Raumbegrenzungsflächen der Spülküche (Fliesen, Metall- und Fensterflächen) haben einen niedrigen Schallabsorptionsgrad (a < 0,3).
Ergebnisse
Tabelle 7: Äquivalenter Dauerschalldruckpegel, Impulszuschlag, Spitzen - und Beurteilungspegel nach
Schichtlagen
|
Arbeitneh-
merin |
Leq
[
dB(AF)]
|
LAIm
[
dB(AI)]
) |
Lpeak
[
dB]
|
LArd1)
[
dB(A)]
|
Messzeit
[
min]
|
Schichtlage |
|
1 |
83,8 |
90,8 |
124,2 |
90 |
395 |
Frühschicht |
|
2 |
85,1 |
92,1 |
131,9 |
91 |
391 |
Frühschicht |
|
3 |
83,7 |
90,7 |
128,0 |
90 |
350 |
Topfspülschicht |
|
4 |
88,1 |
95,1 |
153,0 |
91 |
190 |
Mittagsschicht |
|
5 |
84,4 |
91,4 |
125,9 |
86 |
154 |
Spätschicht |
|
6 |
84,3 |
91,3 |
132,3 |
86 |
153 |
Spätschicht |
|
7 |
89,7 |
96,7 |
153,0 |
91 |
124 |
Spätschicht |
1) : Da die Dauer der Lärmexposition pro Arbeitsschicht unterschiedlich ist, wurde die Schallimmission gemäß BGV B 3 (bisher VBG 121) auf 8 Stunden umgerechnet.
Bewertung
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgt nach § 15 ArbStättV und VDI 2058 Blatt 3. Zur Vermeidung von Gehörschäden darf danach als Grenzwert ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) am Arbeitsplatz nicht überschritten werden.
Für die Arbeitstätigkeiten in der Spülküche schwanken die Beurteilungspegel zwischen 86 dB(A) und 91 dB(A). Die individuell unterschiedlichen Arbeitsweisen (ruhig oder hektisch) führen zum Überschreiten des zulässigen Höchstwertes des nicht bewerteten Schalldruckpegels Lpeak von 140 dB an zwei Arbeitsplätzen. Nach BGV B 3 können bereits durch Einzelschallereignisse Gehörschäden verursacht werden.
Ab 85 dB(A) oder Lpeak ³
140 dB(A) sind zur Vermeidung bleibender Hörminderungen lärmmindernde Maßnahmen und persönlicher Gehörschutz erforderlich.
4.1.3.3 Beleuchtung
Grundfläche: 40 m², Raumhöhe: 2,70 m, Fensterfläche: ca. 9 m², Wände bis zur Decke gefliest: weiß-grau, Decke: hellgrau, Spülmaschine und Transportwagen: metallisch matt glänzend, Ausrichtung der Fenster: Nord-Nordost.
Allgemeinbeleuchtung: 8 Siemens Feuchtraum-Wannenleuchten 5 LS 361 1-2E, in die Decke integriert mit Opalglasabdeckung in 3 getrennt schaltbaren Leuchtenbändern, fensterparallele Anordnung, 7 Leuchten mit je zwei Leuchtstofflampen Philips TLD 58/84, eine Leuchte mit je zwei Leuchtstofflampen Philips TLD 36/84, Lichtfarbe: neutralweiß, Stufe der Farbwiedergabe: 1B, Schaltung der Leuchtstofflampen: kapazitiv.
Ergebnisse
Beleuchtungsstärke

Abbildung 15: Raumskizze (unmaßstäblich) mit Messpunktraster und Leuchtenanordnung
Aus den Messwerten ergibt sich unter der am Messtag eingeschalteten Leuchtenkombination eine mittlere Beleuchtungsstärke von 107 lx. Die mittlere Beleuchtungsstärke beträgt bei Nutzung aller Leuchten 453 lx. Der niedrigste Einzelwert beträgt an einem Messpunkt 15 lx.
Da das Gelände vor den Fenstern vom Fenster 1 zum Fenster 6 hin ansteigt, ergibt sich eine entsprechende Verminderung des Tageslichtanteils. Die niedrigen Tageslichtquotienten sind darüber hinaus durch die Abschattung der Spülmaschine bedingt (maximale Höhe 1,90 m auf einer Länge von 3,20 m).
Leuchtdichte und Blendungsbegrenzung
In Blickrichtung der Beschäftigten bei der Geschirrein- bzw. -ausgabe ergeben sich folgende Leuchtdichten:
- Infeld, Blick unmittelbar auf die Arbeitsfläche: |
Eingabe: 2 bis 2,5 cd/m² Ausgabe: 1 bis 3 cd/m² |
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- Umfeld, Blick auf Wandbereich: |
Eingabe: 7 bis 8 cd/m² Ausgabe: 6 bis 8 cd/m² |
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- Blick von beiden Arbeitsplätzen nach oben direkt in die Leuchte L 3: 3,5 bis 5 cd/m². |
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Bewertung
Die Bewertung erfolgt gemäß ArbStättV in Verbindung mit ASR 7/3 und der DIN 5035 Teil 2. Danach darf der arithmetische Mittelwert der Beleuchtungsstärke das 0,8 fache der Nennbeleuchtungsstärke En nicht unterschreiten (En = 500 lx Þ Minimalwert 400 lx).
Diese Bedingung wird bei Nutzung der gesamten Kapazität der Beleuchtungsanlage eingehalten, bei dem am Messtag praktizierten Beleuchtungsregime (L2, L3 und L6 eingeschaltet) jedoch nicht (Abbildung 15).
Entsprechend DIN 5035 Teil 1 sollen Leuchtdichteverhältnisse zwischen Arbeitsfeld (Infeld) und unmittelbarem Umfeld nicht größer als 3:1 und zwischen Arbeitsfeld und entfernten Raumflächen nicht größer als 10:1 sein. Diese Forderungen werden an den Arbeitsplätzen in der Spülküche eingehalten. Auch eine Direktblendung durch Blick in die Leuchten ist nicht vorhanden.
Die durch die Beleuchtungsanlage mit direkten und indirekten Lichtanteilen erzielte Schattigkeit ist für die Erkennbarkeit von Körpern und Oberflächenstrukturen ausreichend; zu tiefe Schatten mit harten Rändern werden vermieden.
Die Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen entsprechen den Vorgaben der DIN 5035 Teil 2 für Küchen.
Zur Erfüllung der Forderungen der ArbStättV bzw. der ASR 7/3 ist in der Spülküche die volle Kapazität der Beleuchtungsanlage zu nutzen.
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