3.4   Kontrolle des medizinischen Arbeitsschutzes in den Forstämtern (Checkliste 9)

Betriebsrevisionen zum medizinischen Arbeitsschutz wurden unter Zuhilfenahme von Checkliste 9 in 32 Forstämtern von den Gewerbeärzten des Sächsischen Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SLIAA) gemeinsam mit den Mitarbeitern der Gewerbeaufsichtsämter durchgeführt.

Betriebsärztliche Betreuung

Die Beschäftigten aller überprüften Forstämter wurden durch Ärzte des Instituts für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung (IAS) betriebsärztlich betreut. Die Einsatzzeit ist dabei nicht unmittelbar auf die einzelnen Forstämter aufgeschlüsselt, sondern zentral festgelegt. In 87 % der Forstämter nahmen die Betriebsärzte Aufgaben nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes wahr, d. h. sie führten nicht nur arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, sondern unterstützten die Forstämtern auch in solchen Fragen wie

In allen Forstämtern wurden spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt.

Geprüft wurde weiterhin, ob spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich waren und durchgeführt wurden, voraussichtlich durchzuführen sind bzw. ohne Erfordernis durchgeführt wurden. Wie die folgende Abbildung zeigt, gab es hier keine Beanstandungen.

Abb. 24: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in den Forstämtern

Die Vorsorgeuntersuchungen fanden mit 75 % überwiegend in den Forstämtern, in 38 % in ärztlichen Einrichtungen statt. Einige Forstämter nahmen beide Möglichkeiten in Anspruch. Der Einsatz mobiler ärztlicher Einrichtungen im Rahmen der Forstarbeiterbetreuung konnte in Sachsen nicht festgestellt werden.

Die untersuchungspflichtigen Beschäftigten wurden bisher mindesten 1x und damit zu 100 % untersucht. Die ersten Untersuchungen fanden im Durchschnitt 1992, die letzten im Jahre 2000 statt. Alle Forstämter wurden über die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen informiert, in 84 % konnte eine Dokumentation in Form der sogenannten "Vorsorgekartei" vorgelegt werden.

Organisation des medizinischen Arbeitsschutzes

In allen Forstämtern waren ausreichend Ersthelfer ausgebildet, ebenso standen überall ausreichend Verbandkästen zu Verfügung. Die Ausstattung war allerdings in den kontrollierten Forstämtern nur bei 53 % in Ordnung bzw. wurde regelmäßig kontrolliert.

Die bei Unfällen möglicherweise lebenswichtigen Kenntnisse über das nächstliegende Krankenhaus bzw. den nächsten D-Arzt (Rettungskette) waren nahezu 100 %ig vorhanden.

Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass die Überprüfungen einen guten bis sehr guten Stand der Organisation und Durchsetzung des medizinischen Arbeitsschutzes ergaben. Lediglich die Ausstattung der Verbandkästen sollte intensiver überprüft werden, damit auch sie künftig den Anforderungen genügen. Dies sollten leitende Forstamtsmitarbeiter zu einer ihrer Aufgaben vor Ort machen bzw. verantwortungsvolle Ersthelfer damit beauftragen.