3.     Ergebnisse

3.1.   Allgemeines

Insgesamt wurden während der Schwerpunktaktion von den Gewerbeaufsichtsämtern 177 Betriebe kontrolliert, im einzelnen waren das:

Art des Betriebes

Anzahl

Forstämter

40

Private Einschlag- und/oder
Rückeunternehmen

50

Sägewerke

76

Transportunternehmen

7

Privatwaldbesitzer

4

Gesamt

177

Bei den Revisionen wurden zum einen eine allgemeine Checkliste (siehe Punkt 8: Checkliste 1), die in allen Unternehmen anzuwenden war und allgemeine Fragen zur Arbeitsschutzorganisation enthält, und zum anderen spezifische Checklisten (siehe Punkt 8: Checkliste 2 ff.), die Anforderungen an die jeweilige Unternehmensarten Holzernte, Holzrückung, Holztransport und Sägewerke enthält, verwendet. Checkliste 9 wurde vom Gewerbearzt für die Kontrollen zum medizinischen Arbeitsschutz verwendet.

Unter Punkt 3.2 sind die Ergebnisse der Kontrollen der einzelnen Unternehmensarten dargestellt, unterteilt wurde jeweils in allgemeine Arbeitsschutzbelange, wie Arbeitsschutzorganisation und die konkreten Arbeitsschutzbelange bei den spezifischen Tätigkeiten (analog zur Gestaltung der Checklisten). Intensiver eingegangen wird auf die Holzernte im Bereich der Staatlichen Forstämter. Das hat nichts damit zu tun, dass dort die Arbeitsschutzsituation am kritischsten einzuschätzen wäre, sondern dass dort in der Regel der Schwerpunkt der Kontrollen lag.

In den allgemeinen Aussagen zur Arbeitsschutzorganisation unter Punkt 3.2 fehlen vereinbarungsgemäß alle Belange des medizinischen Arbeitsschutzes sowie der Betreuung durch Betriebsärzte nach ASiG, diese werden gesondert im Punkt 3.4. betrachtet.

Punkt 3.3 enthält die Ergebnisse der Stichprobe Arbeitsschwereuntersuchungen an zwei Forstarbeitern.

Die rechtlichen Bezüge der kontrollierten Sachverhalte ergeben sich aus den Checklisten im Punkt 8, so dass im Folgenden darauf nicht mehr näher eingegangen wird.

3.2.   Ergebnisse der Kontrollen in den einzelnen Holz- und Forstwirtschaftsbereichen

3.2.1 Holzernte

Die Holzernte umfasst grob beschrieben die Tätigkeiten Baum aufsuchen, Fällen, Entasten, Vermessen, Ablängen, Vorkonzentrieren, und unter Umständen weitere. Eine vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Zwickau zur Verfügung gestellte Fotodokumentation der Holzernte enthält Punkt 6.

Alle diese Tätigkeiten sind geprägt durch ergonomisch ungünstige Körperhaltungen (Zwangshaltungen), meist unter eingeschränkter Standsicherheit. Die Tätigkeit im Freien ist eine Tätigkeit unter saisonalen klimatischen Schwankungen. Besonders in der warmen Jahreszeit kommt es zu (erheblichen) Beeinträchtigungen der Ausführungsbedingungen durch das Tragen der vorgeschriebenen Schnittschutzkleidung.

Weiter existieren Gefährdungen durch den Umgang mit Geräten und Werkzeugen, wie Motorkettensägen oder Keilen und Spalthämmern. Beim Umgang mit der Motorsäge werden insbesondere bei der Benutzung von normalem Kraftstoff Schadstoffe freigesetzt.

Etwa zwei Drittel aller Unfälle in der Holz- und Forstwirtschaft werden bei der Holzernte verursacht!

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation und allgemeine Arbeitsschutzbelange (Checkliste 1)

Die Holzernte wird im Wesentlichen von den in den Staatlichen Forstämtern beschäftigten Waldarbeitern durchgeführt. Hier lag auch der Schwerpunkt der Revisionen. Es wurden 40 Staatliche Forstämter und 27 private Einschlagunternehmen (teilweise gleichzeitig Rückeunternehmen) revidiert. Die beiden Abbildungen geben einen Überblick über den Stand der Arbeitsschutzorganisation in den Forstämtern und privaten Einschlagunternehmen.

Abb. 2: Stand der Arbeitsschutzorganisation in den Forstämtern

Abb. 3: Stand der Arbeitsschutzorganisation in den privaten Einschlagunternehmen

 

Bei den Kontrollen der Beschäftigten im Bereich der Staatlichen Forstämter führten die Bediensteten der GAÄ in der Regel Beratungen zu allgemeinen Arbeitsschutzfragen mit den Forstamtsleitern in den Forstämtern durch, an den Revisionen bei den Rotten im Holzeinschlag nahmen die Revierförster teil.

Die Leiter der Forstämter verfügen grundsätzlich über gute Kenntnisse der Arbeitsschutzprobleme in ihrem Bereich.

Für alle Staatlichen Forstämter ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 5 ASiG (Herr Dipl.-Phys. Morgenstern) bestellt, dessen Tätigkeit als engagiert und außerordentlich fachkundig eingeschätzt wurde. Zwischen den Forstämtern und der Sicherheitsfachkraft besteht eine enge Zusammenarbeit. Wünschenswert wäre, dass die Ergebnisse von Überprüfungen und Untersuchungen der Sicherheitsfachkraft nicht nur in der jeweiligen Forstdirektion, sondern auch im jeweiligen Forstamt niedergelegt würden.

Die kleineren privaten Einschlagunternehmen, die in der Regel bei der Sächsischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SLBG) versichert sind, müssen seit 01.04.2001 ab zwei Beschäftigten eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Hier gab es keine größeren Defizite, in den Unternehmen wurde überwiegend das Unternehmermodell gewählt.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG wurde zwar in den meisten Forstämtern zumindest teilweise durchgeführt (95 %), entsprechende Dokumentationen nach
§ 6 ArbSchG konnten jedoch, wo erforderlich, oft nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden. Es wurde auf die von der Sicherheitsfachkraft erarbeitete Musterdokumentation verwiesen, die konkret vor Ort aber nicht vorgelegt werden konnte, bzw. auf die vorhandenen zahlreichen Aufzeichnungen zu Einzelbelangen (Festlegungen der Forstverwaltung, Schriften der UK Sachsen etc.), die aber keine umfassende Dokumentation darstellen oder teilweise keine Arbeitsschutzrelevanz haben. Diese Art der Dokumente wurden von den GAÄ ggf. als erfüllte bzw. nicht erfüllte Dokumentationspflicht gewertet.

Bei 89 % der privaten Einschlagunternehmen war die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden, dokumentiert hatten diese 40 % der Unternehmen, die auf Grund ihrer Größe eine Dokumentation vorhalten müssen.

Hinsichtlich der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten, der Durchführung und Dokumentationen der Unterweisungen gemäß § 12 ArbSchG sowie der Unterweisungen zur Organisation der Rettungskette gab es in den Forstämtern keine Beanstandungen. 17 der privaten Einschlagunternehmen waren auf Grund ihrer Größe von der Pflicht befreit, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Von den restlichen 10 Unternehmen mangelte es in dreien an der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten. In 19 % der privaten Einschlagunternehmen gab es Mängel bei der Dokumentation der Unterweisungen, in 4 % der Unternehmen gab es überhaupt keine Dokumentation.

Zu den Forderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (soweit Jugendliche im Betrieb beschäftigt waren) gab es in den Forstämtern und auch in den privaten Einschlagunternehmen keine Beanstandungen.

Der Nachweis zur Befähigung zum sicheren Umgang mit Motorsägen konnte bei allen Forstarbeitern der Forstämter erbracht werden, bei den privaten Einschlagunternehmen war das in 96 % der Fälle gegeben.

Nur bei 33 % der kontrollierten Rotten der Forstämter wurde ausschließlich schadstoffarmer (benzolfreier) Kraftstoff verwendet, in 62 % der Fälle bestand in der Rotte keine einheitliche Position zur Verwendung von schadstoffarmen Kraftstoff. Als Gründe wurden Minderleistungen der Säge und regional unterschiedliche Bezugsmöglichkeiten des benzolfreien Kraftstoffs genannt. 5 % der Rotten verwendeten überhaupt keinen schadstoffarmen Kraftstoff. Die Tendenz zur Umstellung auf schadstoffarmen Kraftstoff ist aber steigend. In den privaten Einschlagunternehmen verwenden nur 9 % der Beschäftigten benzolfreien Kraftstoff, begründet wird dies zum Teil mit Unkenntnis, zum Teil mit den höheren Kosten. Größere Wege zur Beschaffung schadstoffarmen Kraftstoffs nehmen die Forstarbeiter üblicherweise nicht in Kauf.

Die jährlichen Kontrolle der Winden durch einen sachkundigen Forstarbeiter konnte im Zuständigkeitsbereich der Forstämter nur zu 54 % erbracht werden, in 7 % der Fälle waren die Prüfungen nicht jährlich und in 39 % der Fälle überhaupt nicht durchgeführt worden bzw. konnte kein Nachweis erbracht werden. Von den 8 privaten Einschlagunternehmen, in denen Winden vorhanden waren, konnten in 5 Unternehmen die Sachkundigenprüfung nachgewiesen werden. Von den Gewerbeaufsichtsämtern wurde in der Regel mit Revisionsschreiben darauf hingewiesen, dass die jährliche Sachkundigenprüfung nachweislich zu erfolgen hat, entsprechende Maßnahmen wurden von den Forstämtern unmittelbar eingeleitet.

Arbeitsschutz bei der Holzernte vor Ort (Checkliste 2)

Bei der Holzernte im Wald wurden insgesamt 143 Kontrollen durchgeführt. Die folgende Abbildung zeigt die Ergebnisse ausgewählter Sachverhalte.

 

Abb. 4: Arbeitsschutz bei der Holzernte vor Ort (ausgewählte Punkte)

Ein schriftlicher Arbeitsauftrag für die Fällarbeiten lag in 96% der Fälle vor.

Die Absicherung der Hiebsorte war bei 88 % der Kontrollen ohne größere Beanstandungen. Die Warnung vor fallenden Bäumen (Warnruf: "Achtung! Baum fällt!") durch den Sägeführer wurde nur bei 70 % der Kontrollen abgegeben und dies -nach Einschätzung der GAÄ- auch mehr demonstrativ. Der Ruf wird aber sonst wohl nur beim Fällen von Starkholz verwendet.

Die Rettungskette war den Forstarbeitern (bis auf einen Fall im Aufsichtsbereich Bautzen) bekannt. In allen Forstämtern existieren sehr ausführliche und den Beschäftigten bekannte Unterlagen zur Organisation der Rettungskette. Alle Rotten sind mit Funktelefonen ausgerüstet, die entsprechenden Notrufnummern sind gespeichert. In den meisten Forstämtern erfolgen regelmäßig Übungen der Maßnahmen zur Rettung möglicher Verunfallter.

Bei den Arbeitsschutzunterweisungen in den privaten Einschlagunternehmen wird stets auch auf die Aktualisierung der Organisation der Rettungskette geachtet. In dieser Frage besteht oft ein guter Informationsaustausch mit den Forstämtern.

Abb. 5: Schematische Darstellung des Meldeverfahrens zur Rettung und Versorgung von Unfallopfern in der Forstwirtschaft (Rettungskette)

Mittel zur Ersten Hilfe (Verbandkästen) standen bis auf 3 Ausnahmen überall in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Kontrolle, ob Verbandpäckchen in ordnungsgemäßem Zustand am Mann vorhanden waren, ergab 10 Verstöße, d.h. in etwa 8 % der Fälle.

In den Forstämtern sind in der Regel ausreichend Personalwagen vorhanden, die gelegentlich (insbesondere bei Schönwetterlagen) nicht an den aktuellen Hiebsort umgesetzt werden. Das mag in begrenztem Umfang tolerierbar sein. Ein nicht unerhebliches Problem stellen aber die fehlenden sanitären Einrichtungen bzw. die nicht vorhandenen Ersatzmaßnahmen dar. Seitens der GAÄ bestehen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der elementarsten Hygieneanforderungen, wie dem Hände waschen nach Bedürfnisverrichtung, der Beseitigung stärkerer Verschmutzungen, wie Harz oder Öl, oder der Reinigung nach dem Umgang mit Gefahrstoffen (insbesondere mit gesundheitsgefährdenden Kraftstoffen).

Weiter fehlten in den Personalwagen häufig Feuerlöschmittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, obwohl mit leicht entzündlichen Stoffen umgegangen wird und in den Schutzwagen holzbeheizte Feuerstellen vorhanden sind. Die Forstarbeiter erklärten in diesen Fällen übereinstimmend, dass Feuerlöscher immer wieder gestohlen würden.

Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Kraftstoffbehälter war in 29 % der Fälle mangelhaft. Die entsprechenden Aufkleber lösten sich unter den Bedingungen der Waldarbeit nach kurzem Gebrauch ab. Hier hilft nur die dauerhafte Einprägung des Gefahrensymbols in die Behälterwand schon bei der Herstellung.

Hinsichtlich der Anforderungen an die Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gab es nur in einem Fall ernsthafte Beanstandungen. Im Regelfall wurde die vorgeschriebene Arbeitsschutzkleidung getragen. Im Bereich der Forstverwaltung bestehen einheitliche Regelungen, nach denen die Forstwirte über Zuschüsse zum Gehalt bei der Auswahl, Besorgung und Instandhaltung der von ihnen benutzten Persönlichen Schutzausrüstung (und auch der Motorsägen) unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften in hohem Maße selbständig handeln. Damit entfallen die Probleme mangelnder Akzeptanz von PSA.

Mit dieser Regelung zur Beschaffung und Instandhaltung der PSA und der diesbezüglich guten und regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten wurde in der Forstverwaltung in vorbildlicher Weise erreicht, dass die Forstwirte die für ihre Belange angepasste PSA besitzen. In den Kontrollen wurde festgestellt, dass diese PSA tatsächlich kontinuierlich benutzt wird und überwiegend auch in einem sehr guten Erhaltungszustand ist.

Nur in Einzelfällen musste die Verwendung von beschädigtem Gehörschutz, eingerissene Helmvisiere und überschrittene Tragedauer bei Schutzhelmen festgestellt werden.

Die vorhandene Schutzkleidung dürfte in Kombination mit geeigneter Unterbekleidung auch im Winterbetrieb ausreichend sein. Es wurde allgemein als unzweckmäßig angesehen, bei Nässe noch eine zusätzliche Regenschutzkleidung anzulegen.

Zur Schutzwirkung der verschiedenen Gesichtsschutzschilde (Drahtnetze unterschiedlicher Maschengröße) wurden von den Beschäftigten teilweise gegensätzliche Meinungen geäußert. Hier sollten die Forstwirte nach Austausch der Erfahrungen im Amtsbereich die für sie geeigneten Schilde einsetzen.

Die geforderte Ruf-, Sicht- oder Funkverbindung zwischen den Waldarbeitern einer Rotte war bei allen Kontrollen gegeben.

Es wurden insgesamt 366 Kontrollen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Beschaffenheit der Motorsägen vorgenommen. Die Motorsägen waren meist in einem den Einsatzbedingungen angemessenen guten Zustand. Die Sägen der Beschäftigten in den Forstämtern waren in der Regel weniger als zwei Jahre alt.

Häufigste technische Mängel aller überprüften Motorkettensägen waren:

Es kann konstatiert werden, dass insbesondere die von den Forstarbeitern der Forstämter benutzten Motorsägen in einem vorschriftsmäßigen Zustand waren. Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Forstarbeiter, ähnlich wie bei den PSA, für die Auswahl, die Beschaffung und die Instandhaltung der von ihnen benutzten Motorsägen verantwortlich sind und diese dementsprechend pfleglich behandeln und effektiv warten.

Die Fällarbeiten sind in der Regel so organisiert, dass Starkholz in Zweimannarbeit gefällt werden kann. Trotzdem wurde bei 15 % der Kontrollen dagegen verstoßen.

Die Fällschnitte wurden während der Kontrollen fast immer fachgerecht ausgeführt. Dies traf auch bei Fällschnitten an unter Spannung stehenden Bäumen und Hängern zu. Besondere Umsicht wurde bei Arbeiten an steilen Hängen praktiziert.

Bei den Fällarbeiten waren nur in wenigen Fällen (3 %) die geeigneten Hilfsmittel (Wendehaken, Winde) nicht vor Ort bzw. wurden nicht eingesetzt, auch wenn dies geboten schien.

Der Einsatz von Harvestern konnte nur in Einzelfällen vor Ort kontrolliert werden (allerdings mit positivem Ergebnis). Nach wie vor gehört die Holzernte mit der Motorsäge zu den dominierenden Ernteverfahren.

Die Tätigkeit des Entrindens am Hiebsort wurde nicht vorgefunden (sie wird nur in bestimmten Bereichen zum Feststellen des Borkenkäferbefalls angewandt).

Die für den Transport von Stammstücken geeigneten Hilfsmittel waren in 97 % der Fälle vorhanden und wurden benutzt. Vereinzelt waren keine Handpackzangen vorhanden und die Beschäftigten waren über deren Einsatz offensichtlich nicht ausreichend informiert.