Merkblatt
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Aufräumarbeiten in Überschwemmungsgebieten
Bei den Aufräumarbeiten bestehen Risiken für fäkal–oral übertragbare Erkrankungen, da das Überschwemmungswasser mit Fäkalien und Tierkadavern kontaminiert sein kann. Weitere Gefährdungen sind möglich durch Leptospiren, Hantaviren und Schimmelpilze.
Für sicheres Arbeiten sind folgende Regelungen der Biostoffverordnung zu berücksichtigen:
- Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren
- Treffen von Vorkehrungen gegen Unfälle
- Bereitstellen von Mitteln zur Ersten Hilfe
- Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstungen (z. B. Atemschutz, wie partikelfiltrierende Halbmaske FFP2) für Tätigkeiten, bei welchen mit Aerosolen von fäkalverunreinigtem Wasser zu rechnen ist (z. B. Hochdruckreinigungsverfahren)
- Bereitstellen geeigneter Schutzhandschuhe (z. B. wasserdicht) und Schutzkleidung,
regelmäßige Reinigung der Schutzausrüstungen und Schutzkleidung
- Getrennte Aufbewahrung der persönlichen Schutzausrüstung und der Arbeitskleidung von der Straßenkleidung
- Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Impfschutzes gegen Tetanus
- Anbieten einer Impfung gegen Hepatitis A bei intensivem Kontakt zu fäkalienhaltigem Wasser, wenn durch anderweitige Schutzmaßnahmen eine Gefährdung nicht auszuschließen ist
- keine Aufnahme von Nahrungs- und Genußmitteln im Bereich fäkalienverunreinigten Wassers
- vor der Aufnahme von Nahrung und vor dem Rauchen gründliche Reinigung der Hände mit sauberen Wasser
- Einweisung und Unterweisung der Helfer bezüglich der durchzuführenden Arbeiten und der dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen
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