Dipl.-Ing. (FH) Gert Heinig, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Dresden,
Dr. rer. nat. Otto Kaufmann, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Aktion 2003 "Netzwerk Baustelle" – Ergebnisse für Sachsen

Beschäftigte auf Baustellen sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Nicht nur die Häufigkeit, sondern auch der Anteil tödlicher und schwerer Unfälle sind im Vergleich mit den anderen Branchen am Bau weitaus größer. Die Bundesregierung hat daher 1998 mit der Baustellenverordnung ein Instrument zur Prävention der Arbeitssicherheit auf Baustellen geschaffen.


Die Aktion 2003

Um die Umsetzung der Baustellenverordnung weiter zu fördern, haben alle Bundesländer die Teilnahme an der Aktion "Netzwerk Baustelle" beschlossen. Diese gemeinsam mit den zuständigen Berufsgenossenschaften umgesetzte Kampagne stellte zugleich den deutschen Beitrag zur EU-Baustellenkampagne 2003 dar.

Das Konzept sah eine Informationskampagne und zwei Inspektionsintervalle (jeweils 2 Wochen im Juni und September 2003) vor.

Die Informationskampagne beinhaltete die Beratung von fast 3000 Architekten, Bauherren und Bauträgern sowie die Bereitstellung von umfangreichem Informationsmaterial rund um das Thema Baustellenverordnung.

In den Monaten Juni und September 2003 kontrollierten im Freistaat Sachsen ca. 23 Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter in jeweils zwei Wochen insgesamt 511 Baustellen unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte zur Einhaltung der Baustellenverordnung:

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

- Koordinator

- Unterlage für spätere Arbeiten

- Vorankündigung des Bauvorhabens.

Zugleich wurde die Qualität der gemeinsam benutzten Absturzsicherungen und Gerüste bewertet.


Die Ergebnisse

 

Diagramm 1

Abb 1: Anteile in % der Absturzsicherungen sowie der Gerüste mit nicht akzeptabler Qualität

Bei den Absturzsicherungen weisen 22 % eine nicht akzeptable Qualität auf; bei den Gerüsten liegt dieser Anteil bei 9 %.

Diagramm 2

Abb 2: Anteile in % der Baustellen, die Forderungen der Baustellenverordnung nicht erfüllen

Auf mehr als der Hälfte der Baustellen gab es keine Unterlagen für spätere Arbeiten. Bei 15 % war kein SiGe-Plan verfügbar und bei je 6 % der Baustellen war kein Koordinator bestellt bzw. keine Vorankündigung des Bauvorhabens erfolgt.

Diagramm 3

Abb 3: Aussagen zur Präsenz des Koordinators und zur Qualität des SiGe-Planes

Bei 20% der Baustellen war die Qualität des SiGe-Planes nicht akzeptabel; die Präsenz des Koordinators wurde in 9 % der Fälle als nicht ausreichend empfunden.

Darüber hinaus ist auf den mangelhaften Einsatz von Koordinatoren in der Planung der Ausführung hinzuweisen. Gerade in dieser Phase werden die organisatorischen Voraussetzungen für ein hohes Sicherheitsniveau in der Ausführung geschaffen, können konkrete Arbeitsschutz-Lösungen für gemeinsame Sicherheitseinrichtungen vorgesehen, koordiniert und mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten vertraglich fixiert werden. Versäumnisse in der Planung sind in der Ausführung nur mit zum Teil erheblichem Aufwand für den Bauherrn zu kompensieren.

Zwischen der Anwendung der Baustellenverordnung und der Qualität des Arbeitsschutzes auf Baustellen bestehen deutliche Zusammenhänge.

Diagramm 4

Abb 4: Qualität der Absturzsicherungen in Abhängigkeit von der Bestellung eines Koordinators bzw. der Qualität des SiGe-Planes

Auf Baustellen mit bestelltem Koordinator wurden ca. 20 %, auf Baustellen ohne bestellten Koordinator jedoch über 40 % der Absturzsicherung als nicht akzeptabel eingeschätzt.

Ähnlich ist das Verhältnis der Qualität der SiGe-Pläne und der Qualität der gemeinsam genutzten Absturzsicherungen zueinander. Auf Baustellen mit als "akzeptabel" eingeschätzten SiGe-Plänen waren nur ca. 13 % der gemeinsam genutzten Absturzsicherungen, auf Baustellen mit mangelhaften SiGe-Plänen hingegen 39 % in einem inakzeptablen Zustand.

Die Qualität der gemeinsam genutzten Absturzsicherungen wird sowohl von der Bestellung eines Koordinators als auch von der Qualität des SiGe-Planes beeinflusst. Diese Zusammenhänge gelten in analoger Weise auch für die Qualität der Gerüste.


Die Schlussfolgerungen

Baustellen, auf denen die Baustellenverordnung umgesetzt wird, weisen ein höheres Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau auf. Das macht sich im allgemeinen unmittelbar an einer höheren Qualität der Absturzsicherungen und Gerüste bemerkbar.

Ein ganz entscheidender Einfluss geht von guten SiGe-Pläne aus. Allein die Existenz eines sehr guten SiGe-Planes schafft aber noch keine guten gemeinsam genutzten Absturzsicherungen und Gerüste. Der SiGe-Plan muss auf der Baustelle auch mit Leben erfüllt werden, was u. a. maßgeblich durch die Vorgaben des Bauherrn und die Arbeit des Koordinators insgesamt beeinflusst wird.

Da auch die Erstellung des SiGe-Planes durch den Koordinator erfolgt, wird deutlich, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle maßgeblich von der qualitätsgerechten Arbeit des Koordinators abhängen.

Insgesamt sind die Ergebnisse der Aktion "Netzwerk Baustelle" eine solide fachlich-inhaltliche Grundlage für konstruktive Diskussionen und eine zielgerichtete Verbesserung der Umsetzung der Forderungen der Baustellenverordnung.

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