| Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit | |
| Schutz vor mechanischen, elektrischen, thermischen und akustischen Gefährdungen | |
Um den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen, wurden einheitliche Standards für die Sicherheit von Produkten und technischen Arbeitsmitteln geschaffen. Zur Überwachung der Einhaltung dieser europäischen Sicherheitsstandards haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kontrollbehörden eingerichtet. Im Freistaat Sachsen ist die Marktüberwachung der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden für Verbraucherprodukte, technische Arbeitsmittel und aktive Medizinprodukte zuständig. Die Marktüberwachung ist integriert in die europäischen Systeme (RAPEX, ICSMS), in denen Informationen zu gefährlichen Produkten ausgetauscht werden. Die Europäische Kommission gibt über RAPEX wöchentlich aktuelle Warnungen vor gefährlichen Nonfood-Produkten heraus (in Englisch). | |
| Grundlagen der Tätigkeit der Marktüberwachung sind das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Eine Übersicht zum Inhalt dieser Gesetze finden Sie hier: Zur Übersicht. | |
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Informationen zu Medizinprodukten finden Sie in der Rubrik Medizinprodukte und Strahlenschutz. | |
| Informationen zu sonstigen Produkten und technischen Arbeitsmitteln: | |
Informationsblätter
und Broschüren zur Produktsicherheit (Download) | |
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Melden Sie gefährliche Produkte an Ihre zuständige Behörde, öffnen Sie dazu den Link ICSMS | |
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AKTUELLES | |
(2009-09-29) Weitere Informationen. | |
(2009-08-19) | |
(2009-06-30) | |
(2009-05-04) | |
(2008-12-18) - Sicher spielen mit Magnetspielzeug | |
(2007-11-02) | |
(2007-08-08) - Warnwesten (PDF - 380 kB) | |
(2007-07-10) | |
(2007-07-10) | |
(2006-10-16) Die Marktüberwachungsbehörden Sachsens, Niedersachsens und Berlins entnahmen im Handel Proben an Warnwesten und ließen sie hinsichtlich ihrer Beschaffenheit prüfen. Dabei wiesen 95% der Warnwesten technische und/oder formelle Mängel auf, 60% erfüllten die lichttechnischen Anforderungen (Reflexionseigenschaften) nicht. | |
(2006-09-18) | |
(2006-07-24) Das Ertrinken gehört zu den häufigsten Unfalltodesursachen bei Kindern.
In den Jahren 2002 und 2003 waren an jedem vierten Todesfall durch Ertrinken schwimmfähige Freizeitartikel beteiligt. | |
(2006-08-24) | |
(2009-06-15) Die Leitlinien wenden sich zum einen an die Vollzugsbehörden der Länder und an den Bund mit dem Ziel, zu gleichen Auslegungen beim Vollzug des GPSG zu kommen. Sie richten sich zum anderen auch an alle, die Produkte in Deutschland in den Verkehr bringen. | |
Ältere Beiträge finden Sie im Archiv: Technischer Verbraucherschutz. In allen Fragen zum Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft. |
Arbeitsstätten/Ergonomie |
| Schwerpunkt: Baustellen |
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe |
Medizinprodukte und Strahlenschutz |
Arbeitszeitregelungen |
| Fahrpersonalvorschriften |
Schutz bestimmter Personengruppen |
Arbeitsmedizin |
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Mobbing-Präventionsnetzwerk Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement |
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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen. |
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Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). |