Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit

Arbeits- und
Gesundheitsschutz

Schutz bestimmter Personengruppen


Junge Menschen müssen geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen deshalb Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsschäden durch Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Kinderarbeit bis auf genau festgelegte Ausnahmen verboten.

Für die erlaubte Beschäftigung Jugendlicher enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz Pflichten der Arbeitgeber, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die Einhaltung von Vorschriften über Arbeitszeit und Freizeit.
Des Weiteren regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen.

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und das werdende Kind vor Gefahren, Überforderungen, Gesundheitsschäden und finanziellen Einbußen während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.

Nach bekannt werden einer Schwangerschaft hat der Arbeitgeber gemäß dem Mutterschutzgesetz und der Mutterschutzrichtlinienverordnung die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und gegebenenfalls Maßnahmen wie Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot festzulegen. Dabei muss er die gesetzlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen erfüllen und gesetzliche Beschäftigungsverbote einhalten. Für bestimmte Zeiten vor und nach der Entbindung ist die Frau von der Arbeit freizustellen.

Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung besitzt die Frau nach dem Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz genießen die Mutter und der Vater während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz.

Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz enthalten weiterhin Vorschriften über finanzielle Leistungen vor und nach der Entbindung.


Tiltelbild der Broschüre Mutterschutzgesetz

Informationen zum Mutterschutz
Informationen für (werdende) Mütter

Das Bundesfamilienministerium hat im März 2010 eine Neuauflage der Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" als Download auf der Homepage bereitgestellt. Die Broschüre (64 Seiten!) erläutert die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und enthält unter anderem den Gesetzestext. Außerdem werden Tipps gegeben, welche Stellen und Einrichtungen Rat und Auskunft bei Fragen zum Mutterschutz geben können.
Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" (PDF 1,1MB)


Bild: Diagramm

Kurzbericht zum Arbeitsunfallgeschehen der Jugendlichen in Sachsen

Am 29.04.2010 fand eine Beratung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz statt. Im TOP 4 wurde über wurde über das Arbeitsunfallgeschehen bei Jugendlichen informiert. Die wichtigsten Informationen werden im Folgenden in Kurzform dargestellt: Kurzbericht


Bild: Maskottchen der Arbeitsschutz-Allianz Ulli Umsicht

"Arbeitsschutz und Jugendarbeitsschutz - erhalten, verbessern!"

Unter diesem Motto fand am 28. April 2010, dem Welttag für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, in der Lichtenauer Mineralquellen GmbH eine Fachkonferenz zum Arbeits- und Jugendarbeitsschutz statt. Dazu eingeladen hatten der DGB-Bezirk Sachsen als Partner der Arbeitsschutz-Allianz Sachsen und Arbeit und Leben Sachsen e. V.
Programm (PDF)
zum Beitrag


Bild: Schriftzug Influenza A/H1N1

Information zum Beschäftigungsverbot für Schwangere im Zusammenhang mit der Neuen Influenza ("Schweinegrippe")

Nach derzeitigem Stand ist ein generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen mit Publikumsverkehr im Zusammenhang mit der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1) in Sachsen nicht vorgesehen. Beschäftigungsverbote sind im Einzelfall auszusprechen, wenn normale antiepidemische Maßnahmen nicht ausreichen. mehr


Logos: ILO-World Day und ILO

28. April 2009 - Welttag für Arbeits- und Gesundheitsschutz

"Gute Arbeit" - für Sachsen
Veranstaltung zum Arbeitsschutz/Jugendarbeitsschutz

Am 28.04.2009, dem Welttag für Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem 14. Internationalen Gedenktag für verunglückte und verstorbene Beschäftigte, fand im BMW AG Werk Leipzig die Veranstaltung zum Arbeitsschutz/Jugendarbeitsschutz "Gute Arbeit" - für Sachsen im Rahmen der Arbeitsschutz-Allianz Sachsen statt. Eingeladen hatte der DGB-Bezirk Sachsen als Partner der Arbeitsschutz-Allianz Sachsen.
zum Beitrag


Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz bei der Landesdirektion Dresden kontrollierten im Jahr 2008 insgesamt 1.550 beschäftigte Jugendliche in 327 Unternehmen. Die Kontrollen erfolgten im Rahmen allgemeiner Revisionstätigkeit, aufgrund von Anfragen aus Unternehmen zu Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen, nach Anfragen, Hinweisen oder Beschwerden von Eltern oder aufgrund der Meldungen der Schulen über Schülerpraktika in Unternehmen.

zum Beitrag (PDF - 15 kB)


Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverboten und Arbeitsunfähigkeit bei Schwangerschaft - Handlungshilfe für Ärzte

-Informationsblatt Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverboten und Arbeitsunfähigkeit bei Schwangerschaft - Handlungshilfe für Ärzte (PDF - 84 kB)


Mutterschutz in Kinderbetreuungseinrichtungen und beim regelmäßigen beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Ein Ratgeber für Frauen, werdende Mütter, Arbeitgeber und ärztliches Personal

- Informationsblatt Mutterschutz in Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF - 38 kB)
- Formular: Beurteilung der Immunitätslage durch den Arzt (PDF - 32 kB)


Konferenz Jugendarbeitsschutz 2007

"Her mit einem besseren Jugendarbeitsschutz!"

So lautete das Thema am 10. September 2007 in Dresden zur Auftaktveranstaltung der Berufsschultour der DGB-Jugend Sachsen. Zum Beitrag


Werdende Mutter

Mutterschutz und Elternzeit
Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber

Diese Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über den Mutterschutz und klärt alle Beteiligten über Rechte und Pflichten auf.
Download (PDF - 1,4 MB)


Werdende Mutter beim Pflegedienst

Hinweise für Arbeitgeber und werdende Mütter in der ambulanten Pflege

Diese Broschüre soll in ambulanten Pflegeeinrichtungen, auf Sozialstationen und in ähnlichen Einrichtungen, für Arbeitgeber, betroffene Frauen und Personalvertretungen eine Hilfe bei der Beurteilung der Gefährdungen an diesen Arbeitsplätzen sein.
Download (PDF - 111 kB)


Azubi

Jugendarbeitssschutz:
AZUBIS sind keine frei verfügbaren Arbeitskräfte!

Die Berufsausbildung und Beschäftigung Jugendlicher ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Trotzdem gibt es Unternehmer, die diesbezüglich eigene Regeln anwenden. Selbst wenn dies mit guten Absichten geschieht, die Arbeitsschutzbehörde stimmt dem nicht zu.
Zum Beitrag


gekündigt

Im Spannungsfeld von Mutterschaft und Berufstätigkeit:
Wann sind Kündigungen zulässig?

Schwangere sowie in Elternzeit befindliche Mütter und Väter sind im Grundsatz unkündbar. Nur in besonderen Fällen dürfen Kündigungen erfolgen. Über die Zulässigkeit entscheiden die Arbeitsschutzbehörden.
Zum Beitrag


Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgender Adresse:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft.

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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen).

Unfallkasse Sachsen


25.05.2010