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für digitalen Fahrtenschreiber in Sachsen
Die Bundesregierung hat die Einführung der
Kontrollgerätkarten mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und
Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen vom 27. Juni 2005 geregelt. Die
Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 40 vom 1. Juli 2005 bekannt gegeben
worden.
Die DEKRA-Automobil GmbH und die TÜV Verkehr
und Fahrzeug GmbH, TÜV SÜD Gruppe, sind zum 1. Juli 2005 für vorerst zehn Jahre
mit der Aufgabe der Erteilung von Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten
für das digitale Kontrollgerät im Freistaat Sachsen beliehen worden.
TÜV und DEKRA übernehmen die
Verwaltungsaufgaben von der Entgegennahme und Bearbeitung des Antrages bis zur
Ausgabe der Kontrollgerätkarten, die Abrechnung der Gebühren mit den
Antragstellern sowie die Abrechnung der Kosten für Fremdleistungen Dritter.
Einführungstermin:
Nutzfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als
neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, sind in Deutschland
auf freiwilliger Basis ab 5. August 2005 mit einem digitalen Kontrollgerät
auszustatten.
Aufgabe und Zweck des digitalen Kontrollgerätes:
Aufgabe des
Kontrollgerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und
Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Es besteht aus einer
Fahrzeugeinheit, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und Verbindungskabeln.
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert
Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, und
erleichtert Kontrollen.
Antragsverfahren:
Kontrollgerätkarten können ab sofort bei folgenden
Ausgabestellen in Sachsen (PDF, 18 KB)
bestellt werden. Vordrucke für die Antragstellung einschließlich aller
Bearbeitungshinweise können dort kostenfrei abgeholt oder von den folgenden
Homepages von DEKRA und TÜV heruntergeladen werden:
·
www.dekra.de (unter „digitaler Tachograph“)
·
www.tuev-sued.de (unter „auto-tuev/Dienstleistungen“)
Mit dem ausgefüllten und unterzeichneten
Antragsvordruck für die Fahrerkarte sind folgende Unterlagen vorzulegen (für
die Unternehmens- und Werkstattkarte gelten teilweise andere Voraussetzungen,
über welche die Ausgabestelle informiert):
·
Lichtbild
·
EU-Kartenführerschein, Europäische Fahrerlaubnis
·
Personalausweis oder Pass in Verbindung
mit der Meldebestätigung
Anträge können auch per Post oder E-Mail
gestellt werden. In diesem Fall sind Kopien der erforderlichen Unterlagen in
Papierform oder als Datei beizufügen.
Anträge auf Erteilung von
Kontrollgerätkarten werden in höchstens 20 Tagen bearbeitet. Jede
personalisierte Kontrollgerätkarte wird mit einem Informationsblatt des
Kraftfahrtbundesamtes ausgegeben.
Die Fahrer- und die Unternehmenskarte sind
alle fünf Jahre, die Werkstattkarte ist jedes Jahr neu zu beantragen.
Weitere Informationen zum digitalen
Kontrollgerät können Sie den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes unter www.kba.de und des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de entnehmen.
Aktualisierungsdatum: 2005-07-20