Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit

Arbeits- und
Gesundheitsschutz

Medizinprodukte und Strahlenschutz


Die Gewerbeaufsichtsbehörden im Freistaat Sachsen sind u. a. zuständig für den Vollzug des Medizinproduktegesetzes (MPG) bezüglich der aktiven Medizinprodukte und der Röntgenverordnung.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Erläuterungen zum Technischen Verbraucherschutz.

Bei besonderen Vorkommnissen geben die Obersten Landesbehörden Medizinprodukte-Informationen zur Minimierung der Risiken heraus, die bei Betreibern und Anwendern der betreffenden Produkte bestehen können.

Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung
Zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten müssen Personen, die Röntgenstrahlung anwenden, die erforderliche Fachkunde bzw. die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen. Bestandteil dieses Nachweises ist die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen im Strahlenschutz.
Hinweise für Kursteilnehmer und Kursveranstalter finden Sie unter "Aus- und Fortbildung".
 

INFORMATIONEN

Titelbild der Präsentation

Pressegespräch zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten

Die Landesdirektion Dresden hatte am 2. Juni 2010 zu einem Pressegespräch mit dem Thema "Skalpell, Spritze oder Koloskop mehrfach verwenden - eine sichere Sache?!" eingeladen...mehr


Mammographie-Befundung

Erfahrungsaustausch mit den Sachverständigen nach der Röntgenverordnung
Einführung eines Mammographie-Screening-Programmes in Sachsen

Am 16. November 2006 trafen sich die in Sachsen bestimmten Sachverständigen mit Vertretern der ärztlichen Stellen und der Regierungspräsidien zu einem Erfahrungsaustausch in der Landesärztekammer Sachsen. Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik und die dabei zu beachtenden Sicherheitsvorschriften und Qualitätsstandards standen im Mittelpunkt der Beratung. Breiten Raum nahm die Einführung eines Programmes zur frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs bei Frauen mittels Mammographie ein. Zum Beitrag


31.01.2006
Erneut Risiken beim Betrieb von Kranken- und Pflegebetten festgestellt

Eine Studie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Meldungen über nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechende Pflege- und Krankenbetten zeigt, dass nach wie vor ein hohes Risiko für Patienten und Pflegepersonal besteht.
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Pflegebett

Unfall im Pflegebett

Am 13.09.2003 erlitt ein schwerstbehinderter Jugendlicher kurz nach seiner Einlieferung in ein Wohnheim einen schweren Unfall in einem Pflegebett

Zum Beitrag
 


Medizinprodukte-Informationen:

Sicherheitsrisiken von Patienten-Fixiersystemen (12/2003)

Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten (2001)


Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen:

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft.

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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen).

Unfallkasse Sachsen


25.05.2010