Dr. Ing. Jens Müller, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Leipzig

Neubau Operative Universitätskliniken Leipzig -
Gewerbeaufsicht in allen Phasen aktiv beteiligt

Uniklinik Leipzig

Am 21. Juni 2003 erfolgte die offizielle Inbetriebnahme der neuen Operativen Kliniken Leipzig in der Liebigstraße. Damit wurde in den heißen Sommermonaten des Jahres 2003 ein 95 Millionen Euro teurer Klinikkomplex seiner Bestimmung übergeben, der in die medizinischen Annalen der Messestadt eingehen wird.

Bild 1: Außenansicht des Eingangsbereiches der Operativen Kliniken Leipzig in der Liebigstraße

Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Klinikpersonal

Die Operativen Kliniken vereinen die bisher über das Universitätsgelände verstreuten Kliniken und Ambulanzen unter einem Dach, wobei weitere Integrationen geplant sind. Mitte Juli fand der Umzug von 700 Mitarbeitern der Kliniken statt. Der weitläufige gläserne Klinikbau beherbergt nunmehr u. a. mehrere Kliniken, 12 Operationssäle, die Notfallaufnahme mit Hubschrauberlandeplatz, den Hörsaal sowie Seminarräume und Forschungsflächen.

Im Pflegebereich befinden sich:

  • 70 Betten der ITS/Intermediate Care
  • 253 Betten Normalpflege
  • 20 tagesklinische Betten, davon 6 Infusionsbetten.
  • Die Zusammenführung der diagnostischen und therapeutischen operativen Bereiche führt zu einer wesentlich besseren Auslastung von Räumen und Geräten. Der Personaleinsatz kann effektiver organisiert werden. Die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter verbessern sich u. a. durch die moderne Ausstattung der Arbeitsbereiche, durch kürzere Wege sowie durch ein zeitgemäßes, ergonomisches Ambiente.

     

    Bauphase ohne schwere oder tödliche Unfälle

    Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Leipzig war beginnend mit der Planungsphase über die Rohbau- und Ausbauphasen bis zu verschiedenen Etappen der Inbetriebnahme und Übergabe an den Nutzer in allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit beteiligt.

    Im Juli 1998 stellte der Generalplaner zusammen mit einem Architekturbüro und dem medizinischen Fachplaner das anspruchsvolle Vorhaben vor. Mit seiner zeitnahen Stellungnahme zum Neubau trat das Gewerbeaufsichtsamt in eine enge Zusammenarbeit mit den Planern und Architekten ein.

    Schon früh wurde die sichere Gestaltung der Rettungswege thematisiert. Dank intensiver Abstimmungen im Vorfeld flossen konkrete Forderungen der Arbeitsstättenverordnung bereits in die Haushaltunterlagen Bau vom Oktober 1998 ein. Das Gewerbeaufsichtsamt forderte gemäß Baustellenverordnung die Anzeige des Bauvorhabens, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und den Einsatz von Koordinatoren.

    Mit Baubeginn im Mai 2000 begannen auch die Baustellenkontrollen des Gewerbeaufsichtsamts. Die erste Anordnung mit sofortigem Vollzug wurde im Juli 2000 erlassen. In den drei Jahren Bauzeit war das Gewerbeaufsichtsamt nahezu wöchentlich auf der Baustelle präsent. Nicht zuletzt dadurch konnten schwere oder tödliche Unfälle verhindert werden.

    In die Ausbauphase fiel auch die behördliche Erlaubnis zum Errichten und Betreiben von zwei Dampferzeugern der Gruppe IV. Stellungnahmen wurden zur Verdichterstation der Rohrpost und zur allgemeinen Betriebssicherheit erarbeitet (Warmwasser- und Sprinkleranlagen, Öltank, Dampfkessel, Aufzüge, Zentralsterilisation), Musterpatientenzimmer und Laborbereiche vor Ort besichtigt.

    Neben der Beteiligung an der Bauabnahme durch das Bauordnungsamt hat das Gewerbeaufsichtsamt gemeinsam mit der Bau-BG Bayern-Sachsen die Abnahme der Befahranlage zur Reinigung der Außen- und Atriumsglasfassaden durchgeführt. Die Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes zur Befestigung und Führung der Fahrkörbe und Podeste führten zur Erhöhung der Befahrsicherheit.

     

    Sicherheit bei der Inbetriebnahme

    Transportlafette

    Erste Testläufe eines neuartigen fahrerlosen Transportsystems einer Schweizer Firma zum automatischen hausinternen Transport von Sterilgut, Medikamenten, Essen, Abfällen und Verbrauchsmitteln wurden aus der Sicht des Arbeits- und Personenschutzes begleitet. Die batteriebetriebenen Fahrlafetten des Transportsystems bewegen sich mittels eines adaptiven Navigationssystems über mehrere Etagen, rangieren selbstständig in Aufzüge und fahren bei Bedarf Batterieladestationen an. Das Sicherheitskonzept bei Annäherung von Fußgängern und Hindernissen genügt modernen normativen Anforderungen. Die Feinjustierung des Systems ist nahezu abgeschlossen.

    Bild 2: Beladene Transportlafette des fahrerlosen Transportsystems

    Im Ergebnis einer Begehung der Zentralsterilisation im Oktober 2003 wurde, mit Hinweis auf spezifische Verfahrensabläufe, die vorrangige Durchführung einer "Gefährdungsbeurteilung" der Arbeitsbereiche gefordert. Zum Einsatz validierter Verfahren bei der Sterilisation von Medizinprodukten, wie z. B. OP-Bestecken und Endoskopiezubehör, sind unter dem Aspekt der Patientensicherheit nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) weitere behördliche Konsultationen für 2004 geplant.

    Zentralsterilisation
    Bild 3: Blick in die unreine Seite der Zentralsterilisation

    Für den nahtlosen Fortgang der medizinischen Betreuung und Behandlung der Patienten nach der Verlagerung aus den bisherigen Klinikbereichen war die sofortige Einsatzfähigkeit der Röntgentechnik unabdingbar. Dazu erfolgten weit im Vorfeld der offiziellen Eröffnung des Klinikbetriebes Abstimmungen zwischen dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den Strahlenschutzbeauftragten.

    Ziel war es, unter Einhaltung der Vorschriften der Röntgenverordnung eine Minimierung des bürokratischen Aufwandes zu erreichen. Das betraf sowohl den Weiterbetrieb der umgesetzten Röntgeneinrichtungen als auch die Inbetriebnahme von Neugeräten.

    Im Ergebnis sagte das Gewerbeaufsichtsamt zu, dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen auch dann zuzustimmen, wenn das formale Anzeigeverfahren nach § 4 Abs. 1 RöV noch nicht abgeschlossen werden konnte, sofern der Sachverständige im Zuge seiner Abnahmeprüfung die Mängelfreiheit bescheinigt hat. Durch diese Verfahrensweise konnten die Stillstandszeiten der Röntgeneinrichtungen auf die Dauer der Überprüfungen beschränkt werden.

    Das Vorhandensein einer zentralisierten digitalen Röntgendiagnostik in einem Haus bedeutet eine wesentliche Verbesserung für das medizinische Personal sowie für die Untersuchung und Behandlung der Patienten.