Dipl.-Ing. Martin Wagner, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Leipzig

Sprengung eines 300 m hohen Schornsteins

Die Gewerbeaufsicht hilft, wirtschaftliche und sicherheitstechnische Aspekte zu verbinden

(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2002)

Im Jahr 1967 erfolgte die Grundsteinlegung für das Braunkohlen-Kraftwerk Thierbach. Der erste Block ging am 3. September 1969 ans Netz. Bis Mai 1971 folgten die Blöcke 2 bis 4 (Bild 1).

Kraftwerk

Bild 1: Luftaufnahme des Kraftwerkes als es sich noch in Betrieb befand

In den Jahren 1989/1990 erhielten die Kraftwerksbetreiber die Erlaubnis, nach erfolgter Modernisierung der Filteranlagen das Kraftwerk weitere 30.000 Volllaststunden zu betreiben. Im Jahr 1999 wurde das Kraftwerk schließlich stillgelegt und mit dem Abbruch der Anlagen begonnen.

Zu diesen Anlagen gehörte auch ein 300 m hoher Stahlbetonschornstein mit dreischaligem Aufbau - der Stahlbetonaußenschale, der Dämmschicht aus Mineralfasermatten und dem Innenfutter aus Ziegelmauerwerk.

Besonders die Dämmschicht aus Mineralfasermatten stellte für den Abbruch ein erhebliches Problem dar. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 "Verzeichnis krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" ist Mineralwolle in die krebserzeugende Kategorie 3 (Stoffe stehen im Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen) eingestuft.

Hier sind Arbeitsverfahren gefordert, die möglichst wenige Faserstäube freisetzen. Dies kann eine übliche Sprengung aber nicht gewährleisten. Bei einer Sprengung in dieser Dimension ist die Kontamination einer großen Fläche zu erwarten. Darüber hinaus würde eine Vermischung von Bauschutt und Mineralfasern entstehen. Die nachträgliche Trennung und Reinigung der Freiflächen von den Mineralfasern wäre nur sehr beschränkt möglich.

Da eine Gesundheitsgefährdung für Arbeitnehmer und Dritte so nicht auszuschließen war, hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Leipzig einer Sprengung des Schornsteins zunächst nicht zugestimmt.

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gab es jedoch zu einer Sprengung keine brauchbare Alternative. Deshalb wurde gemeinsam mit dem Bauherrn und den Sachverständigen (TÜV/Sprengsachverständiger) nach einer Lösung gesucht, die Ausbreitung der künstlichen Mineralfasern bei der Sprengung zu verhindern bzw. zu beschränken. Im Ergebnis der Diskussion ist eine Kombination aus spezieller Sprengtechnik und Staubbindungsmaßnahmen entstanden. Diese Lösung beinhaltete mehrere Komponenten:

1. Zur Verhinderung der Faserfreisetzung erfolgte vor der Sprengung eine Bewässerung der Dämmschicht. Die dazu erforderlichen Rohrleitungen installierte eine Firma, die gerüstlos mittels alpiner Sicherungstechnik arbeitete. Es wurden ca. 320 m³ Wasser in den Zwischenraum von Betonaußenwand und Futtermauerwerk gepumpt. Die Flutungsdauer betrug 5 Tage.

2. Der Schornstein ist mittels einer kollabierenden Sprengung gesprengt worden. Die vier Sprengebenen lagen in 160 m (1. Zündstufe), 125 m, 60 m und 0,20 m Höhe. Durch die Faltung des Schornsteines sollte die Staubausbreitung minimiert werden. Insgesamt wurden 1680 Ladungen eingebracht und ca. 350 kg Sprengstoff und 750 m Sprengschnur verwendet.

3. Mit der Zündung der Sprengladungen wurden gleichzeitig Wasser gefüllte Big-Bags gesprengt. Das Fallbett des Schornsteines ist zusätzlich vor, während und nach der Sprengung mit speziellen Industrieregnern vollflächig besprüht worden. Dabei wurden ca. 150 m³ Wasser verregnet.

4. Auch die Aufnahme der Abbruchmassen erfolgte unter ständiger Beregnung. Die eingesetzten Fahrzeuge, Bagger und Lader waren mit Staubfiltern ausgerüstet. Die beteiligten Arbeitnehmer trugen entsprechende persönliche Schutzausrüstungen. Die Abbruchmassen wurden in einen nahegelegenen Tagebau transportiert und zur Flächenbefestigung verwendet.

Sprengung

Bild 2: Bilder der Sprengung

Während sowie nach der Sprengung führten akkreditierte Messinstitute im Auftrag des Bauherrn Erschütterungs- und Staubmessungen (zur Bestimmung der Faser-Konzentration in der Luft) durch. Die Messungen wurden in Abstimmung mit dem Sächsischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Chemnitz vorbereitet, realisiert und ausgewertet. Das Landesinstitut nahm zusätzlich Kontrollmessungen an drei Standorten vor. Die Messstellen befanden sich in einem Abstand von 200 bis 650 m (insbesondere im Bereich der Hauptwindrichtung) zum Sprengobjekt. Die Auswertung der Staubmessungen ergab, dass keine künstlichen Mineralfasern in die weitere Umgebung der Sprengstelle gelangt waren.

Besonders hervorzuheben ist die sehr gute Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung der weltweit ersten Sprengung eines 300 m hohen Bauwerkes. Aufgrund der umsichtigen Vorbereitung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl des Spreng- als auch des Gefahrstoffrechts konnten die Sprengung und die Entsorgung erfolgreich mit dem gewünschten Ergebnis durchgeführt werden.

Nach dem vollständigen Abbruch der Kraftwerksanlagen (Kesselhaus, Kühltürme) soll das Gelände im Süden Leipzigs einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Denkbar ist vor allem die Ansiedlung von Zulieferern für die Automobilindustrie. Auf dem Gelände befinden sich bereits die Sitze mehrerer kleinerer Firmen.