Günter Kondla,
Dipl.-Ing.Regierungspräsidium Chemnitz
Kein
Einzelfall: Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen
Bei Kontrollen
in den Metall verarbeitenden Betrieben wurden in letzter Zeit wiederholt
Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen festgestellt. Die
Schutzeinrichtungen werden dadurch unwirksam und für Bediener steigt das
Gefährdungspotenzial. Auch zeigte eine Untersuchung der Berufsgenossenschaften,
dass ca. ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Metallbearbeitungsmaschinen auf
Manipulationen von Schutzeinrichtungen zurückzuführensind.
Aus diesem
Grunde nahm der Bereich Marktüberwachung der Arbeitsschutzbehörde im Jahr 2007
verstärkte Kontrollen bei den Verwendern vor. Dabei sollten auch die Motive der
Manipulationen ermittelt und ggf. Einfluss auf die Hersteller hinsichtlich der
Änderung des Schutzkonzeptes bzw. der konstruktiven Ausführungen genommen
werden.
In 15 von 16
überprüften Betrieben wurden Maschinen mit unwirksam gemachten
Schutzeinrichtungen vorgefunden. Bei den meisten dieser Maschinen waren an den
elektromechanischen Positionsgebern die Betätiger (Schaltzungen) abgebaut und
in den Schutzschalter eingesteckt worden. Auch nachgemachte oder vom
Servicepersonal zur Verfügung gestellte Schaltzungen kamen zum Einsatz.
Die Gründe
dafür sind vielfältig und nicht immer eindeutig zu erkennen. Überwiegend sind
sie im erreichten Zeitgewinn bzw. in der Bequemlichkeit der Bediener zu finden.
Zum Teil schränken aber auch die Schutzkonzeptionen der Hersteller, die sich
nicht nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Betreiber richten, die
optimale Nutzungder Maschinen ein (z. B. keine Möglichkeit der Prozessbeobachtung, Einschränkungen des
Arbeitsprozesses, uneffiziente Störungsbeseitigung). Um den
Produktionsanforderungen gerecht zu werden, umgeht der Betreiber dann absichtlich
die Schutzeinrichtungen, statt sich mit dem Hersteller über eine Änderung des Schutzkonzeptes
auseinanderzusetzen.
Die
Unternehmen wurden aufgefordert, die Manipulationen zu beseitigen und die
vorgesehenen Schutzeinrichtungen entsprechend den Betriebsanleitungen der
Hersteller bestimmungsgemäß zu verwenden. In vier Fällen wurden die für die
Maschinenhersteller/ Bevollmächtigten zuständigen Behörden über die
Manipulationen informiert und um Klärung gebeten, ob durch die Art, Anbringung und
Befestigung der Schutzeinrichtungen/ Verriegelungsschalter die Anforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie erfüllt sind bzw. inwieweit die Schutzkonzeptionen der
Maschinen verbessert werden können.