Günter Kondla, Dipl.-Ing.Regierungspräsidium Chemnitz

 

Kein Einzelfall: Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen

 

(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2007)

Bei Kontrollen in den Metall verarbeitenden Betrieben wurden in letzter Zeit wiederholt Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen festgestellt. Die Schutzeinrichtungen werden dadurch unwirksam und für Bediener steigt das Gefährdungspotenzial. Auch zeigte eine Untersuchung der Berufsgenossenschaften, dass ca. ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Metallbearbeitungsmaschinen auf Manipulationen von Schutzeinrichtungen zurückzuführensind.

 

Aus diesem Grunde nahm der Bereich Marktüberwachung der Arbeitsschutzbehörde im Jahr 2007 verstärkte Kontrollen bei den Verwendern vor. Dabei sollten auch die Motive der Manipulationen ermittelt und ggf. Einfluss auf die Hersteller hinsichtlich der Änderung des Schutzkonzeptes bzw. der konstruktiven Ausführungen genommen werden.

 

In 15 von 16 überprüften Betrieben wurden Maschinen mit unwirksam gemachten Schutzeinrichtungen vorgefunden. Bei den meisten dieser Maschinen waren an den elektromechanischen Positionsgebern die Betätiger (Schaltzungen) abgebaut und in den Schutzschalter eingesteckt worden. Auch nachgemachte oder vom Servicepersonal zur Verfügung gestellte Schaltzungen kamen zum Einsatz.

 

Die Gründe dafür sind vielfältig und nicht immer eindeutig zu erkennen. Überwiegend sind sie im erreichten Zeitgewinn bzw. in der Bequemlichkeit der Bediener zu finden. Zum Teil schränken aber auch die Schutzkonzeptionen der Hersteller, die sich nicht nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Betreiber richten, die optimale Nutzungder Maschinen ein (z. B. keine Möglichkeit  der Prozessbeobachtung, Einschränkungen des Arbeitsprozesses, uneffiziente Störungsbeseitigung). Um den Produktionsanforderungen gerecht zu werden, umgeht der Betreiber dann absichtlich die Schutzeinrichtungen, statt sich mit dem Hersteller über eine Änderung des Schutzkonzeptes auseinanderzusetzen.

 

Die Unternehmen wurden aufgefordert, die Manipulationen zu beseitigen und die vorgesehenen Schutzeinrichtungen entsprechend den Betriebsanleitungen der Hersteller bestimmungsgemäß zu verwenden. In vier Fällen wurden die für die Maschinenhersteller/ Bevollmächtigten zuständigen Behörden über die Manipulationen informiert und um Klärung gebeten, ob durch die Art, Anbringung und Befestigung der Schutzeinrichtungen/ Verriegelungsschalter die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllt sind bzw. inwieweit die Schutzkonzeptionen der Maschinen verbessert werden können.