Dipl.-Psych. Birgit Rehnolt, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Gefährdungsfaktor "psychische Belastung"

Arbeitsplatz im Callcenter

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Arbeitswelt in zunehmendem Maße verändert. Neue Arbeitsmittel, Tätigkeitsfelder und Organisationsformen sind entstanden. Sie brachten für die Menschen hohe Anforderungen zur Umstellung und Anpassung mit. Hinzu kommen Belastungen durch hohe Verantwortung, Zeitdruck, große Arbeitsmengen, große Genauigkeit, ständiges Aufmerksamkeitserfordernis, soziale Spannungen zwischen Beschäftigten, unzureichende Streitkultur in Unternehmen, Defizite im Führungsverhalten und Mängel in der Kommunikation.

Wer nicht flexibel bleibt, verpasst den Anschluss - doch was ist der Preis dafür?

Psychische Belastungen durch Stress oder Mobbing werden immer mehr zu einem Thema am Arbeitsplatz. In Europa fühlt sich rund die Hälfte der Beschäftigten psychischen Arbeitsbelastungen ausgesetzt, die Fehlbeanspruchungen verursachen.

Was versteht man unter psychischen Belastungen, welche Auswirkungen haben sie?

Psychische Belastung wird verstanden als die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.

Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen unterscheidet man zwischen äußeren/objektiven Bedingungen und den von den Beschäftigten in den Arbeitsprozess mitgebrachten inneren/individuellen Bedingungen im Sinne von Leistungsvoraussetzungen und Ressourcen.

Aus dem Zusammenwirken der äußeren und inneren Arbeitsbedingungen ergibt sich, welche Auswirkungen psychische Belastungen am Arbeitsplatz auf den Beschäftigten haben:

  • Im günstigsten Fall kann der Beschäftigte die Belastung ertragen oder sogar zur Steigerung seiner Motivation und Leistungsfähigkeit nutzen.
  • Bei länger dauernder Fehlbelastung können jedoch auch körperliche (Magen-Darm, Herz-Kreislauf) und psychische Erkrankungen entstehen.
  • Die Folgen für den Betrieb sind:

  • Produktivitätsrückgang durch Fehlzeiten, Fluktuation und soziale Konflikte
  • Qualitätseinbußen in der Produktion
  • Unfälle und Störfälle.
  • Nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2000 werden in Deutschland jeder 7. Fall von Frühinvalidität und jeder 6. Krankheitstag durch psychische Fehlbelastungen verursacht. Die gesamten Folgekosten psychischer Fehlbelastung in Deutschland werden auf zehn Milliarden Euro geschätzt.

    Was kann man dagegen tun?

    Psychische Belastungen sind nicht direkt messbar. Sie lassen sich aber über Arbeitsanalysen ermitteln, z. B. durch orientierende Beobachtungsinterviews und/oder Mitarbeiter- und Vorgesetztenbefragungen auf wissenschaftlicher Basis. Durch so gewonnene Hinweise können Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen diskutiert und eingeleitet werden. In zeitlichem Abstand ist eine Erfolgskontrolle erforderlich.

    Bei den Überlegungen zu Fehlbelastungen und Maßnahmen sollten die betroffenen Mitarbeiter beteiligt werden, damit deren praxisbezogene Sachkenntnis und Erfahrung einfließen kann.

    Um einen einheitlichen Sprachgebrauch zwischen allen Akteuren zum Themenschwerpunkt der psychischen Belastung in der Arbeitswelt und das Entstehen von Gestaltungskonzepten auf der Grundlage gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu ermöglichen, wurde die DIN EN ISO 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung" erarbeitet. Sie besteht aus den Teilen: "Allgemeines und Begriffe", "Gestaltungsgrundsätze" und "Messung und Erfassung der psychischen Arbeitsbelastung".

    Wie bereitet sich die sächsische Gewerbeaufsicht auf die neuen Anforderungen vor?

    Aus den Veränderungen in der Arbeitswelt resultieren neue Anforderungen an die Arbeitsschutzbehörden bei der Erfassung und Bewertung arbeitsbedingter Belastungsfaktoren.

    Aufgabe der Gewerbeaufsicht wird es in stärkerem Maße sein, die Unternehmen beim Prozess des Erkennens von psychischen Belastungen und bei der Lösungsfindung zu beraten und zu unterstützen sowie die Einhaltung der diesbezüglichen Arbeitgeberpflichten zu kontrollieren.

    Dazu qualifiziert die sächsische Gewerbeaufsicht ihre Mitarbeiter, um sie zu befähigen, den Handlungsbedarf in den Unternehmen besser zu erkennen, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten sowie betriebliche Vertreter zu sensibilisieren und zum Handeln zu motivieren. Den Bediensten der Gewerbeaufsicht stehen dabei verschiedene wissenschaftliche Analyseverfahren zur Ermittlung von Gestaltungsbedarf zur Verfügung.

    In Vorbereitung ist eine Konzeption zur Umsetzung der Handlungsanleitung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik "Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention".