Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Dieter Noack, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz
"Vorbeugen ist besser als Heilen!"
Nachträglicher Arbeitsschutz führt zu Mehraufwand und erhöhten Kosten am Bau
(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2002)
Das Thema Stadtumbau ist in den neuen Bundesländern aktuell und wird intensiv in Angriff genommen. Noch in diesem Jahr sollen allein in Chemnitz 2700 von insgesamt 20000 Wohnungen rückgebaut werden. Außerdem werden nach wie vor umfangreiche Sanierungen und Umbauten an Gebäuden in Plattenbauweise aus DDR-Bestand durchgeführt. In diesem Zusammenhang sind die Arbeitsschutzbehörden gefordert, die Belange des Arbeitnehmerschutzes zu überwachen und durchzusetzen.
Dabei hat sich gezeigt, wie wichtig es für die Unternehmen ist, die Belange des Arbeitnehmerschutzes von Anfang an zu berücksichtigen. Nachträgliche Schutzmaßnahmen sind fast immer mit höheren Kosten verbunden. Das folgende Beispiel aus der Praxis der Sanierung und des Umbaus von Plattenbauten macht dies besonders deutlich.
Die Begehung einer Baustelle, an der auch die Vertreter des Generalübernehmers und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator der Baustelle teilnahmen, brachte ein erschreckendes Ergebnis.
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Bild: Unsachgemäßer Ausbau von asbesthaltigen Sokalitplatten
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Ein Subunternehmen war damit beschäftigt, die Zwischenwände der Wohnungen zu demontieren.
Ein Problem stellten dabei die Verkleidungen der Versorgungsschächte in den Wohnungen dar, die aus schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten (Sokalit) bestanden. Im Verlauf der Sanierung hätten diese fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden müssen.
Die Schachtverkleidungen der Versorgungsschächte und die Sokalitplatten wurden aber wie normale Trennwände herausgerissen (Bild). Sie lagen wahllos im Gebäude umher. Ein großer Teil wurde in den Treppenhäusern zwischengelagert. Bruchstücke des asbesthaltigen Materials sowie feiner Asbeststaub waren überall auffindbar.
Da diese Firma weder eine Zulassung noch die Vorraussetzungen für die Ausführung dieser Arbeiten hatte, griff das Gewerbeaufsichtsamt ein und untersagte sofort jede weitere Tätigkeit bezüglich der Asbestsanierung.
Die Gutachten eines Ingenieurbüros und eines Umweltlabors bestätigten die Asbestkontaminationen in den Gebäuden.
Das Gewerbeaufsichtsamt forderte nun einen Arbeitsplan gemäß TRGS 519 Nr. 5.3 (Technische Regeln Gefahrstoffe "Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten") zur weiteren Fortführung der Arbeiten. Wegen der Besonderheit der Baustelle wurde im Einvernehmen mit dem Bauherrn eine kompetente Fachbauleitung (zugelassener Messbetrieb) mit der Überwachung der Sanierungsarbeiten und der Einhaltung dieses Planes beauftragt.
Der weitere Arbeitsablauf erfolgte in drei Schritten:
1. Zuerst mussten die bereits im ganzen Gebäude verteilten Asbestmaterialien aufgesammelt und verpackt werden. Dazu stellte der Betrieb eine luftdichte Abschottung pro Sanierungsbereich her. Dies geschah für jede einzelne Wohnung bzw. Etage im Flurbereich durch Spannen von PE-Folie mit Zuluftöffnung einschließlich Grobfilterelement und Rückschlagklappe. Eine Andockung der Personenschleuse an den Sanierungsbereich erfolgte unter Beachtung des hohen Luftaustausches.
2. Danach wurden die noch nicht ausgebauten Sokalitplatten von den Versorgungsschächten entfernt und ebenfalls verpackt.
3. Zuletzt erfolgte die komplette Reinigung der Gebäude und die Auslagerung des gereinigten und verpackten Abbruchmaterials.
Bedingt durch den vorangegangen unsachgemäßen Ausbau der Asbestprodukte gestaltete sich die Reinigung sehr aufwändig. Nur durch wiederholtes wechselseitiges Wischen und Absaugen sowie durch eine Restfaserbindung mit einem Bindemittel war es möglich, einen Sanierungserfolg zu erzielen.
Dieses Beispiel macht deutlich, wie durch die Verletzung gesetzlicher Forderungen (hier der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519) neben Gefährdungen für die Arbeitnehmer und die Umwelt auch Mehraufwand und damit höhere Kosten entstehen können. Die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierung von der Ermittlung bestehender Gefährdungen bis zum sachgerechten Ausbau der Sokalitelemente wäre wesentlich günstiger gewesen.