Dieter Binner, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Bautzen

Gerüste - Sorgenkinder auf dem Bau?

(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2002)

Die Forderung, dass Arbeiten generell von sicheren Arbeitsplätzen auszuführen sind, lässt auf Baustellen bekanntermaßen noch manche Wünsche offen. Beim Aufbau und der Verwendung von Arbeits- und Schutzgerüsten gibt es immer wieder Anlass zur Kritik (siehe Bild), obwohl es hier eindeutige Vorschriften in Form von allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 4420) gibt. Die Mängel haben im Wesentlichen ihren Ursprung schon in der Planung und Ausschreibung von Bauleistungen.

Gerüst

Bild: Nicht normgerecht erstelltes Gerüst; zu beanstanden sind fehlende Verankerung, unzureichende Eckausbildung, schadhafte Beläge und ein Abstand zwischen Bauwerk und Belagkante von mehr als 30 cm.

Wird bei einem Bauvorhaben von jedem Unternehmer verlangt, erforderliche Gerüste selbst zu kalkulieren und auszuweisen, führt das häufig zu einem Verzicht auf Sicherheitseinrichtungen oder zu Improvisationen.

Planungsstrategie sollte deshalb sein:

Weitere Mängel sind in der Ausführung und der fachlichen Eignung der Gerüstersteller begründet. Leider gibt es nicht wenige Firmen am Markt, die wegen fehlender Fachkunde besser keine Gerüste errichten sollten.

Das Angebot des von öffentlichen Auftraggebern meist bevorzugten billigsten Anbieters weist oft Defizite auf. Sie reichen von beschädigten Gerüstbauteilen bis hin zu konzeptlosem, normwidrigen Aufbau, der den Bedürfnissen der einzelnen Gerüstnutzer (z. B. Isolierer/ Putzer oder Dachdecker) nicht gerecht wird.

Eine ordentliche Gerüstübergabe mit Anmeldung und Abstellung von Mängeln wird selten praktiziert.

Problematisch wird es immer dann, wenn die Abstellung von Mängeln behördlich angeordnet werden muss und die betreffenden Gerüstbauer nicht sofort vor Ort sein können. Baubehinderungen sind zwangsläufig die Folge.

Eine wesentliche Forderung der Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass Gerüste nur von befähigten Personen geplant und unter der Aufsicht von befähigten und unterwiesenen Personen gebaut werden dürfen. Es muss uns gemeinsam gelingen, diese Forderung immer besser durchzusetzen, damit wieder die Unternehmen am Markt bestehen können, die sich um die Qualität ihrer Arbeit und somit auch um Arbeitssicherheit bemühen.