Dipl.-Phys. Agimar Junghans, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz
Grenzwert für Bleistaub überschritten - Maßnahmen zur Senkung der Bleiexposition
(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2003)
Ein 1992 neu gegründetes Unternehmen konzentriert seine Tätigkeit auf die Herstellung von Blei-, Zinn-, Antimon- und Sonderlegierungen. Es handelt sich hier um metallurgische Prozesse, die vorwiegend in Schmelzöfen und in Raffinationsanlagen ablaufen.
Zu Beginn standen dem Unternehmen nur Altanlagen zur Verfügung. Diese wurden schrittweise durch moderne und leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Auch der bauliche Zustand der Arbeitsstätten war unbefriedigend und verbesserte sich erst durch den Neubau von Hallen.
Die Einhaltung der arbeitshygienischen und arbeitsmedizinischen Vorschriften bereitete dem Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten. So traten mehrfache Überschreitungen beim MAK-Wert (jetzt Arbeitsplatzgrenzwert nach Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004) für Bleistaub auf. Bei den Arbeitnehmern lagen die Blutbleiwerte bis 1000 Mikrogramm Blei je Liter Blut. Innerhalb weniger Jahre häuften sich die Berufskrankheits-Verdachtsmeldungen "Erkrankungen durch Blei".
Das Unternehmen unterschätzte die gesundheitlichen Gefahren durch Bleistäube. Auch die ca. 70 Arbeitnehmer waren sich der möglichen Folgen nicht bewusst. Vielen, meist ungelernten Arbeitnehmern, fehlten dazu die Kenntnisse und die notwendigen Erfahrungen im Umgang mit Blei.
Das Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und die betreuende Betriebsärztin traten konsequent gegenüber der Unternehmensleitung auf, um einen Wandel in deren Einstellung zur Bleibelastung herbei zu führen. Die Einhaltung des BAT-Wertes (Biologischer Arbeitsplatz-Toleranzwert ) von 550 Mikrogramm Blei je Liter Blut (ab 2006 gelten 400 Mikrogramm Blei je Liter Blut) ist für das Unternehmen als gesetzliche Vorgabe bindend.
Maßnahmen des Gewerbeaufsichtsamtes:
Bild 1: Deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Blutbleiwerte bei sechs Arbeitnehmern am Kurztrommel-Ofen
Innerhalb von drei Jahren ist es dem Unternehmen gelungen, durch die verschiedensten Maßnahmen und Initiativen den Blutbleiwert bei allen Arbeitnehmern erheblich zu senken. Dabei ist besonders die Arbeit der zuständigen Betriebsärztin hervorzuheben, die durch ihr engagiertes und zielgerichtetes Handeln mit dazu beigetragen hat, dass der gegenwärtig gültige Grenzwert von 550 Mikrogramm Blei je Liter Blut eingehalten wird.
Bild 2: Tragen des Frischluftgebläsehelmes zur Senkung der Bleiexposition
Die entscheidenden Maßnahmen:
Das Unternehmen hat damit ein gutes Fundament geschaffen, um den ab 2006 gültigen BAT-Wert von 400 Mikrogramm Blei je Liter Blut einhalten zu können.