Ralph Zimmermann, Dipl.-Ing. agr., Regierungspräsidium Dresden

 

Mängel beim Betrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen abgestellt


(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2007)

 

Auf Grund der Förderung erneuerbarer Energien aus Erzeugnissen und Abfällen der Landwirtschaft (nachwachsende Rohstoffe) beantragten im Freistaat Sachsen viele landwirtschaftliche Unternehmen in den Jahren 2005 und 2006 den Bau von Biogasanlagen. Nach verschiedenen technischen Verfahren wird darin z. B. aus Rinder- oder Schweinegülle unter Zugabe von weiteren pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen (z. B. Mais- oder Grassilage) Biogas gewonnen. Ein damit betriebener Verbrennungsmotor erzeugt mittels eines Generators Strom und Wärme. Die elektrische Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist. Die Prozesswärme heizt u. a. den Fermenter und oftmals Brauchwasser auf.

 

Bild: Biogasanlage, Foto: Ingenieurbüro Dr. Markert

Bild: Biogasanlage, Foto: Ingenieurbüro Dr. Markert

 

Häufig waren die eingereichten Antragsunterlagen zum Bau der Biogasanlagen hinsichtlich der Aussagen zum technischen Arbeitsschutz lückenhaft. Dem engen Zeitkorridor zwischen Beantragung und Bereitstellung der staatlichen Fördermittel war es geschuldet, dass die Projekte oftmals geringe Qualität hatten und die arbeitsschutzrechtlichen Stellungnahmen mit vielen Auflagen versehen werden mussten.

 

Folgerichtig war es das Ziel der Arbeitsschutzbehörde, in einer Schwerpunktaktion die genehmigungskonforme Realisierung der Projekte entsprechend dem Stand der Technik und damit den sicheren Betrieb der landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu überprüfen.

 

Im Zeitraum Mai bis November 2007 wurden insgesamt 36 landwirtschaftliche Biogasanlagen in ganz Sachsen auf  die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen nach Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Arbeitsstättenverordnung kontrolliert.

Davon hatten 28 landwirtschaftliche Biogasanlagen, das entspricht rd. 80 % der kontrollierten Anlagen, gravierende arbeitsschutzrelevante Mängel (insgesamt 150).

 

Die häufigsten Mängel waren:

 

 

Die im Jahr 2007 durch die Arbeitsschutzbehörde kontrollierten landwirtschaftlichen Biogasanlagen befinden sich jetzt im bestimmungsgemäßen Betrieb. Festgestellte technische und organisatorische Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes wurden durch die Betreiber weitestgehend abgestellt.

 

Die Defizite und unterschiedlichen Auffassungen der Fachleute, speziell im Bereich des Explosionsschutzes, erfordern auch weiterhin Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden.

 

Sinnvoll erscheint es, die Prüfinhalte der fast ausschließlich per Auflage im Genehmigungsbescheid durch die Umweltfachbehörde geforderten sicherheitstechnischen Prüfung durch Gutachter nach § 29a BImSchG so zu definieren, dass die Inhalte der Prüfung des Anhang 4 Teil A Punkt 3.8 mit erfasst und zulässigerweise mit bescheinigt werden können (TRBS 1201/1 Nr.5).