Arbeitsschutz auf Baustellen wird oft aus Kostengründen vernachlässigt

(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2005)

Im Freistaat Sachsen läuft die Schwerpunktaktion "Baustellenkontrollen" bereits seit dem Jahr 1994. Trotz des Rückgangs der Zahl der Arbeitsunfälle gehört das Baugewerbe nach wie vor zu den gefahren- und unfallträchtigsten Wirtschaftsbereichen. Die hier Beschäftigten sind bei ihrer Tätigkeit in einem sich ständig verändernden Arbeitsumfeld besonders hohen Arbeitsunfallrisiken und Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Jährlich erleiden Beschäftigte auf Baustellen schwere, oft tödliche Arbeitsunfälle. Die Schwerpunktaktion wird deshalb jedes Jahr fortgeführt.

Die Arbeitsschutzbehörden führten im Jahr 2005 insgesamt 10 277 Baustellenkontrollen durch. Alarmierend ist, dass sich die Anteile der Kontrollen mit Beanstandungen im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr wiederum erhöht haben. Mit verursacht werden die Mängel vor allem durch Defizite in der betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation. Häufig wird infolge subjektiver Unterschätzung vorhandener Gefahren seitens der Unternehmer, Bauleiter und Aufsichtsführenden aber auch der Beschäftigten auf die erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen bei der Arbeit verzichtet. Nicht selten versuchen Unternehmer, gerade in diesem Bereich Kosten zu sparen, nehmen Pflichtverletzungen bewusst in Kauf und begründen die beanstandeten Mängel mit dem hohen Termin- und Kostendruck. Die betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation ist deshalb immer wieder Hauptthema in den Unternehmergesprächen.

Bild: Abbrucharbeiten an einem Schornsteinkopf

Abbrucharbeiten am Schornsteinkopf

Hinzu kommt, dass im Zuge eines zum Teil ruinösen Preisverfalls die Arbeitssicherheit als Sparpotenzial im Rahmen der Ausschreibung angesehen wird. In der Kalkulation der Bewerber wird teilweise von vornherein kostenintensive Sicherheit herausgerechnet. In der Regel bekommt der kostengünstigste Anbieter den Auftrag. Ob für die auszuführende Leistung überhaupt eine fachliche Eignung des Unternehmens gegeben ist, wird selten geprüft. Damit haben es Unternehmen, die ihre Angebote nach den tatsächlichen Erfordernissen ausrichten, immer schwerer, den Zuschlag zu bekommen.

Diese kritikwürdige Praxis ist leider auch bei Bauvorhaben der "öffentlichen Hand" beobachtet worden und führte wiederholt zu entsprechenden Mängelbeanstandungen auf den Baustellen. Hier gilt es seitens der Verantwortlichen mehr Sorgfalt bei der Entscheidungsfindung vor der Zuschlagserteilung walten zu lassen.

Trend ist auch weiterhin die Ausgliederung von Arbeitnehmern aus Unternehmen, die dann wieder als Ich-AG in der Subunternehmerkette auftauchen. Beobachtet wird diese Konstellation insbesondere im Gerüstbau. Durch Gerüstbaufirmen, die über das entsprechende Material, nicht aber über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügen, wird der Auftrag akquiriert und an mehrere Ich-AGen weiter gegeben.

Von diesen Ich-AGen wird überwiegend das Erfordernis des Eintrags in der Handwerkerrolle A missachtet. Ihre Leistungsangebote erfolgen zu Dumpingpreisen. Die Folge dessen ist neben dem zunehmenden Preisverfall ein erheblicher Qualitätsverfall. Eine Veränderung dieser, seit ca. zwei Jahren festzustellenden gefährlichen Entwicklung, ist bisher nicht in Sicht.

Die sich von Jahr zu Jahr kaum verändernden Mängelfeststellungen bei Baustellenrevisionen sind Beweis dafür, dass gesetzliche Vorschriften allein keine Garantie bieten, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Baustellenpraxis die ihm gebührende Umsetzung findet. Neben der Revisionstätigkeit der Arbeitsschutzbehörde auf den Baustellen (Vor-Ortpräsenz) sind die Unternehmergespräche und die Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften intensiv fortzuführen, um die Arbeitssicherheitsorganisation in den Betrieben und damit das Sicherheitsniveau auf den Baustellen nachhaltig zu verbessern.

4. Mai 2006