Roland Rachula, Dipl.-Ing., Regierungspräsidium Dresden

Verpuffung in einer Autowerkstatt durch Montagereiniger

(Aus dem Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2005)

In einer Autowerkstatt erhielt ein Auszubildender die Aufgabe, die Wände und den Boden einer Arbeitsgrube zu reinigen. Hierzu benutzte er zunächst zum Lösen von fetthaltigen Verschmutzungen den in der Werkstatt üblichen Montagereiniger aus einer Sprühflasche. Nach dem Reinigen der Wände wollte er den Fußboden mit einer elektrischen Bürstenmaschine säubern. Als er die Maschine in Gang setzte, kam es zur Verpuffung. Der Auszubildende wurde schwer verletzt.

Sprühflasche Montagereiniger

Bild: Sprühflasche mit Montagereiniger

Durch den großflächigen Einsatz des leicht entzündlichen Montagereinigers hatte sich in der Arbeitsgrube ein explosionsfähiges Gemisch gebildet. Da dieses Gemisch schwerer als Luft war und in der Grube keine Absaugung oder Lüftung existierte, konnte es durch die elektrische Bürstenmaschine gezündet werden.

Als Sofortmaßnahme wurde veranlasst, dass der Montagereiniger nicht mehr verwendet wird.

Bei der Betriebsrevision und Unfalluntersuchung wurden mehrere Defizite in der Autowerkstatt festgestellt:

  • Keine Betriebsanweisung für den verwendeten Gefahrstoff,
  • Keine Gefährdungsbeurteilung,
  • Kein Nachweis über Prüfungen der ortsfesten und ortsbeweglichen elektrischen Geräte,
  • Kein Nachweis über Prüfungen des in der Werkstatt verwendeten überwachungsbedürftigen Druckbehälters.
  • Die Arbeitsschutzbehörde beauflagte die Autowerkstatt mit entsprechenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.