Arbeitszeiten unter der "Lupe"

Betriebsuhr

Bis Ende August 2006 prüfen die sächsischen Arbeitsschutzbehörden in Unternehmen unterschiedlicher Branchen verstärkt wie es um die Einhaltung der täglichen Arbeitszeiten, den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit und um Ruhepausen bestellt ist. Dabei werden besonders genau die Arbeitszeiten Jugendlicher bis 18 Jahre unter die Lupe genommen.

Bei vergleichbaren Kontrollen der sächsischen Arbeitsschutzbehörden wurden auf dem Gebiet des Jugendarbeitsschutzes im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Baubranche immer wieder Verstöße u. a. gegen die tägliche Höchstarbeitszeit gefunden. Ebenso berücksichtigten die Betriebe das Beschäftigungsverbot während der Nachtruhe nicht ausreichend. In ca. 50% der kontrollierten Fälle haben die Beamten Verstöße gegen das Gesetz festgestellt.

Die Mitglieder des Sächsischen Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz befürworten die Kontrollen zur Arbeitszeit von Jugendlichen, weil der Jugendarbeitsschutz damit wieder mehr Aufmerksamkeit in den Unternehmen erhält.

5. April 2006