Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ermächtigte Ärzte in Sachsen
Nach der Verordnung zur Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist eine Ermächtigung (Genehmigung) für die Durchführung der meisten
Untersuchungen nicht erforderlich. Jeder Arzt, der eine Qualifikation als Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner besitzt,
darf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen.
Ausnahmen hiervon bilden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Arbeiten unter Druckluft nach der
Druckluftverordnung und Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Für die Durchführung dieser
Untersuchungen muss der untersuchende Arzt eine Ermächtigung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft
und Arbeit vorweisen können.