|
Arbeits- und |
||
Gefahrguttransport / Gefahrstoffe / Sprengstoffe / biologische Arbeitsstoffe |
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gefährdungen können sich insbesondere durch bestimmte Arbeitsstoffe sowie den Umgang mit diesen Stoffen ergeben. In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen). Das Chemikaliengesetz (ChemG) verpflichtet den Hersteller, neue Stoffe bei der Prüfstelle anzumelden, eine Grundprüfung des neuen Stoffes zu veranlassen sowie der Prüfstelle Erkenntnisse über die Wirkung des Stoffes auf Mensch und Umwelt mitzuteilen. Wer gewerbemäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung giftige (Gefahrensymbol T) und sehr giftige (Gefahrensymbol T+) Stoffe in den Verkehr bringt, muss gemäß der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse - Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) eine Sachkunde nachweisen. Der Schutz der Beschäftigten beim gezielten und nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und die daraus resultierenden Maßnahmen sind Bestandteil der Biostoffverordnung (BioStoffV). Im Sprengstoffgesetz (SprengG) sind u. a. Schutzmaßnahmen beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen festgelegt. Vorschriften zum Lagern von explosionsgefährlichen Stoffen enthalten die Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR). |
Die neue EU-Verordnung REACH |
Die CLP-Verordnung |
Tag der Ladungssicherung 2010 Am 19. Juni 2010 fand im SVG Regionalzentrum Leipzig Söllichauer Straße 3 der Tag der Ladungssicherung statt. Eingeladen hatte der Arbeitskreis "Ladungssicherheit in Sachsen".
Neben dem Fachvortrag "Optimieren von Verpackung und Ladeeinheit - Grundlage effizienter Ladungssicherung" gab es Fahrdemonstrationen und eine Ausstellung.
Kompetente Ansprechpartner (BAG, Polizei, Berufsgenossenschaft, Sachverständige) standen zu Fragen aus dem Straßenverkehrsgewerbe zur Verfügung.
|
Schwerpunktaktion der sächsischen Arbeitsschutzbehörden zur Umsetzung der neugefassten Gefahrstoffverordnung in Schulen Die sächsische Arbeitsschutzverwaltung führte von April bis Dezember 2007 in ausgewählten Gymnasien, Mittelschulen und Freien Schulen eine Schwerpunktaktion zur Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung durch, um die Schulen zu den Änderungen des Gefahrstoffrechts besser beraten zu können. |
Risiko für Erkrankungen durch Tonerstaub geklärt Kein Anlass zur Sorge für Bürobeschäftigte, die mit Toner hantieren müssen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Ergebnisse einer Abschätzung des Krebsrisikos durch Tonerstäube veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält auch Informationen zum Gefährdungsrisiko von Servicetechnikern und Beschäftigten in Recyclingbetrieben. |
Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung - Fragen und Antworten zur Gefahrstoffverordnung (LV 45)
Um beim Vollzug der neuen Gefahrstoffverordnung eine einheitliche Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zu gewährleisten, haben die Länder gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern einen Fragen-/Antwortenkatalog erarbeitet. Dieser Katalog enthält Antworten auf Auslegungsfragen der Verordnung sowie Hinweise, wie das alte technische Regelwerk sinngemäß weiterhin angewendet werden kann. Wenn die Entwicklungen des technischen Regelwerks es erfordert, wird der Katalog entsprechend angepasst.
Der Katalog richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Er ist abgestimmt mit den Unfallversicherungsträgern, die im Einzelnen prüfen, welche Fragen sie aus dem Katalog entsprechend der Bedürfnisse ihrer Mitgliedsbetriebe in ihr Informationsangebot zur Veröffentlichung aufnehmen, da nicht alle Themen für alle Branchen und alle Tätigkeiten gleichermaßen von Bedeutung sind. |
Wieder aktuell: Seit 1997 ist das Influenza A-Virus H5N1 für eine große Zahl infizierter Nutz- und Wildvögel in verschiedenen Regionen der Erde verantwortlich. Die Erreger dieser Tierseuche können auch zu Erkrankungen beim Menschen führen. |
In der Folge der Ereignisse vom 11. September 2001 war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu treffen. Deshalb wurden Maßnahmen in die Gefahrgutvorschriften aufgenommen. Diese Vorschriften traten am 1. Januar 2005 in Kraft. Weitere Informationen enthält das Faltblatt Beförderung gefährlicher Güter |
Vorlesungsmanuskripte zum Thema Gefahrstoffe (Stand 01/2009): - Arbeitsschutzgesetz (PowerPoint - 36 kB) |
Asbest Zusammenstellung von Regelungen zum Inverkehrbringen und zum Schutz der Arbeitsnehmer in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Juli 2009) |
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern im Freistaat Sachsen
Eine festgeschrieben Vorgehensweise für die Entscheidung über Ausnahmeanträge gibt es im Freistaat Sachsen nicht. Die Verfahrensweise des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (siehe Link) wurde von den Bundesländern als Entscheidungsrichtlinie für Ausnahmeanträge angenommen. Der Landesdirektion Dresden, Abteilung Arbeitsschutz, liegen diese Verfahrensweisen zur Unterstützungen des Vollzug vor. Die In der DDR errichteten Asbestzementdächer haben ein Mindestalter von 19 Jahren, teilweise ein Alter von über 30 Jahren. Hier ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob sich das Asbestzementdach noch in einem so gut erhaltenen Zustand befindet, dass eine Sanierung allenfalls langfristig erforderlich ist und ob die im niedersächsischen Papier genannten Vorraussetzungen für das Vorliegen einer "unverhältnismäßigen Härte" bestehen und die Bedingungen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter erfüllt werden. |
Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL)Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften (GESTIS) Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften und der Bauwirtschaft (GISBAU) Institut für Chemie der Freien Universität Berlin Stoffdatenbanken der Bundesrepublik Deutschland In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft. |
Arbeitsstätten/Ergonomie |
| Schwerpunkt: Baustellen |
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Gefahrguttransport, Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe |
Medizinprodukte und Strahlenschutz |
Arbeitszeitregelungen |
| Fahrpersonalvorschriften |
Schutz bestimmter Personengruppen |
Arbeitsmedizin |
|
Mobbing-Präventionsnetzwerk Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement |
|
Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen. |
|
Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). |