(2005-04-06)

Frage:

Was ist eine Konformitätsbescheinigung? Muss jedem Gerät (z. B. Mikrowellen-Grill) im Handel eine Konformitätsbescheinigung beiliegen?

Antwort:

Mikrowellen und elektrische Grills werden vom Geltungsbereich der Niederspannungsverordnung (1. GPSGV) erfasst.

Nach § 3 Niederspannungsverordnung müssen beim Inverkehrbringen die erfassten elektrischen Betriebsmittel mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, durch die der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassener Bevollmächtigter bestätigt, dass die Sicherheitsanforderungen nach § 2 erfüllt und die Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG eingehalten sind.

Vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Bevollmächtigten müssen folgende Unterlagen für die zuständigen Behörden bereitgehalten werden:

1. eine Konformitätserklärung gemäß Anhang III B der Richtlinie 73/23/EWG und

2. die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Nr. 3 der Richtlinie 73/23/EWG.

Die Konformitätserklärung muss also nicht den Geräten beigefügt werden. Sie dient jedoch gegenüber der Behörde als Erklärung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie. Fehlt die Konformitätserklärung liegt der Verdacht nahe, dass die Niederspannungsrichtlinie nicht eingehalten wurde und das Produkt (z. B. Mikrowelle / elektrischer Grill) unrechtmäßig in Verkehr gebracht wird.

Die EG-Konformitätserklärung muss beinhalten:

a) Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,

b) Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel,

c) Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,

d) gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,

e) Identität des vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners,

f) die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Die 1. GPSGV finden Sie unter http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Arbeit/Arbeitsschutz/gesetze-zum-arbeitsschutz,page=2.html, die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/search/search_lif.html.