(2006-04-06)

Frage:

Welche Lasten dürfen Frauen über 45 Jahre tragen?

Antwort:

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz beim manuellen Handhaben von Lasten bei der Arbeit wird durch die Lastenhandhabungsverordnung vom 4. Dez. 1996 geregelt. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf jede Art manueller Lastenhandhabung. Hierzu zählen das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Bewegen von Lasten.

Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim manuellen Handhaben von Lasten zu vermeiden oder diese möglichst gering zu halten. Welche Maßnahmen erforderlich sind, ist durch eine Beurteilung der Gefährdungen bei der Arbeit zu ermitteln.

Zur Konkretisierung der allgemein gehaltenen Forderungen der Lastenhandhabungsverordnung und zur praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Leitmerkmalmethode entwickelt (im Internet unter http://lasi.osha.de, Publikationen, verfügbar). Mit der komplexen Bewertung von vier Leitmerkmalen (Zeitdauer/Häufigkeit; Lastgewicht; Körperhaltung; Ausführungsbedingungen) werden alle für die Lastenhandhabung bedeutungsvollen Forderungen des Anhangs der Lastenhandhabungsverordnung berücksichtigt. Hieraus wird deutlich, dass das Lastgewicht lediglich eines von vier Gefährdungsmerkmalen darstellt. Die alleinige Berücksichtigung dieser Größe ist für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend.

1981 sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung empfohlene Lastgrenzwerte veröffentlicht worden. Danach wird die zumutbare Last für Frauen ab 45 Jahre bei gelegentlichem Heben/Tragen (zweimal pro Stunde) mit 15 kg und bei häufigem Heben/Tragen (mehr als zweimal pro Stunde) mit 10 kg angegeben. Diese Lastgrenzwerte dienen lediglich der Orientierung, sie stellen keine vollständige Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach der Lastenhandhabungsverordnung dar.

Unabhängig von den Forderungen der Lastenhandhabungsverordnung gelten für besonders schutzbedürftige Personengruppen spezielle Präventionsvorschriften. So dürfen gemäß § 4 des Mutterschutzgesetzes werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel gehoben oder getragen werden.