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Arbeits- und |
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Arbeitszeitregelungen |
Wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Das Arbeitszeitgesetz stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, ermöglicht eine flexible Verteilung der Arbeitszeit und schützt die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung. Dazu enthält das Arbeitszeitgesetz Bestimmungen über die Arbeitszeit, die Pausen, die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen sowie die Nacht- und Schichtarbeit. In der Regel dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Im Arbeitszeitgesetz sind aber gesetzliche Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sowie Ausgleichsregelungen für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung vorgesehen. Im gewissen Rahmen können Abweichungen tariflich vereinbart oder behördlich zugelassen werden. Weitere Ausnahmen sind in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen möglich. |
LV 30 - Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern (Neufassung) Für die Gestaltung der Arbeitzeitregelungen in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
haben sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren maßgeblich geändert. So haben unter anderem auch die
veränderten Grundlagen des Arbeitszeitrechts die Verantwortlichen zu einem Umdenken bei der Arbeitsorganisation
veranlasst. Die Vielzahl der tarifvertraglichen Regelungen lässt einen sehr großen Spielraum für die
Arbeitszeitgestaltung zu. In der Praxis stehen deshalb heute Auslegungsfragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund.
Diese Veröffentlichung ist als Hilfestellung für Bedienstete der staatlichen Arbeitsschutzbehörden
erarbeitet worden und soll bei der Lösung von Fragen der Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern helfen.
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LV 48 - Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht Die Europäische Union hat in den letzten Jahren die Sozialvorschriften im Straßenverkehr
wesentlich geändert. Es gelten neue Lenk- und Ruhezeiten, das digitale Kontrollgerät wurde
eingeführt und auch für die Aufsichtsbehörden gelten neue Anforderungen. Aus diesem Grund
war es notwendig, die Grundsätze zur Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen und
die Bußgeldsätze für Verstöße gegen die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften der aktuellen
Rechtslage anzupassen. Die Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz
und Sicherheitstechnik "LV 48 Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht"
richtet sich nicht nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden, sondern
auch an Alle, die für die Umsetzung der Sozialvorschriften sorgen müssen.
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Broschüre Zu lange Lenkzeiten und zu kurze Ruhezeiten führen zu Übermüdung und erhöhen das Verkehrsunfallrisiko. Übermüdete Fahrerinnen und Fahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Deshalb ist es besonders wichtig, über die gesetzlichen Regelungen Bescheid zu wissen. |
Arbeitszeiten unter der "Lupe" Bis Ende August 2006 prüften die sächsischen Arbeitsschutzbehörden in Backshops, Malerbetrieben und Hotels verstärkt wie es um die Einhaltung der täglichen Arbeitszeiten, den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit und um Ruhepausen bestellt ist. Dabei wurden besonders genau die Arbeitszeiten Jugendlicher bis 18 Jahre unter die Lupe genommen. Zum Beitrag |
Start für digitalen Fahrtenschreiber in Sachsen Mit den in Kraft getretenen Änderungen im Fahrpersonalgesetz und der Fahrpersonalverordnung werden die EU-Vorschriften zur Einführung des digitalen Kontrollgerätes (digitaler Fahrtenschreiber) in deutsches Recht umgesetzt. Damit lösen digitale Fahrtenschreiber schrittweise die seit mehr als 20 Jahren in Betrieb befindlichen Fahrtenschreiber mit Schaublättern ab. Die Aufzeichnung der Fahr- und Ruhezeiten erfolgt dabei im Gerät selbst und auf persönlichen Kontrollgerätekarten. Die Einhaltung der Vorschriften zu den Fahr- und Ruhezeiten wird durch die vereinfachte Auswertbarkeit der digital gespeicherten Daten erleichtert. Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, werden erschwert. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Modalitäten für die Ausgabe der Kontrollgerätekarten für den Freistaat Sachsen geregelt. |
Deutschlands Krankenhausärzte unter hohem Arbeits- und Zeitdruck; Ärztemangel, Dienste bis weit über 24 Stunden hinaus, unbezahlte Überstunden, zunehmender Arbeitsdruck, wachsender Dokumentationsaufwand |
Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales In allen Fragen zum Arbeitszeitschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft. |
Arbeitsstätten/Ergonomie |
| Schwerpunkt: Baustellen |
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Gefahrguttransport, Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe |
Medizinprodukte und Strahlenschutz |
Arbeitszeitregelungen |
| Fahrpersonalvorschriften |
Schutz bestimmter Personengruppen |
Arbeitsmedizin |
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Mobbing-Präventionsnetzwerk Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement |
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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen. |
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Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). |