Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit

Arbeits- und
Gesundheitsschutz

Arbeitszeitregelungen


Wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Das Arbeitszeitgesetz stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, ermöglicht eine flexible Verteilung der Arbeitszeit und schützt die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung.

Dazu enthält das Arbeitszeitgesetz Bestimmungen über die Arbeitszeit, die Pausen, die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen sowie die Nacht- und Schichtarbeit. In der Regel dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Im Arbeitszeitgesetz sind aber gesetzliche Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sowie Ausgleichsregelungen für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung vorgesehen.

Im gewissen Rahmen können Abweichungen tariflich vereinbart oder behördlich zugelassen werden. Weitere Ausnahmen sind in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen möglich.


Titelbild LV 30

LV 30 - Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern (Neufassung)

Für die Gestaltung der Arbeitzeitregelungen in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen haben sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren maßgeblich geändert. So haben unter anderem auch die veränderten Grundlagen des Arbeitszeitrechts die Verantwortlichen zu einem Umdenken bei der Arbeitsorganisation veranlasst. Die Vielzahl der tarifvertraglichen Regelungen lässt einen sehr großen Spielraum für die Arbeitszeitgestaltung zu. In der Praxis stehen deshalb heute Auslegungsfragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund. Diese Veröffentlichung ist als Hilfestellung für Bedienstete der staatlichen Arbeitsschutzbehörden erarbeitet worden und soll bei der Lösung von Fragen der Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern helfen.
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Titelbild der der LV 48

LV 48 - Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren die Sozialvorschriften im Straßenverkehr wesentlich geändert. Es gelten neue Lenk- und Ruhezeiten, das digitale Kontrollgerät wurde eingeführt und auch für die Aufsichtsbehörden gelten neue Anforderungen. Aus diesem Grund war es notwendig, die Grundsätze zur Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen und die Bußgeldsätze für Verstöße gegen die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften der aktuellen Rechtslage anzupassen. Die Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik "LV 48 Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht" richtet sich nicht nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden, sondern auch an Alle, die für die Umsetzung der Sozialvorschriften sorgen müssen.
Download LV 48 (PDF - 716 kB)


Titelseite der Broschüre Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Broschüre
Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Zu lange Lenkzeiten und zu kurze Ruhezeiten führen zu Übermüdung und erhöhen das Verkehrsunfallrisiko. Übermüdete Fahrerinnen und Fahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Deshalb ist es besonders wichtig, über die gesetzlichen Regelungen Bescheid zu wissen.
Die Broschüre soll dazu beitragen, den Überblick über die einschlägigen Vorschriften zu erleichtern, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Download Broschüre (PDF - 350 kB)
Ausgabe der Kontrollgerätekarten im Freistaat Sachsen
Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR


Bild: Betriebsuhr

Arbeitszeiten unter der "Lupe"

Bis Ende August 2006 prüften die sächsischen Arbeitsschutzbehörden in Backshops, Malerbetrieben und Hotels verstärkt wie es um die Einhaltung der täglichen Arbeitszeiten, den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit und um Ruhepausen bestellt ist. Dabei wurden besonders genau die Arbeitszeiten Jugendlicher bis 18 Jahre unter die Lupe genommen. Zum Beitrag


Bild: parkende LKW

Start für digitalen Fahrtenschreiber in Sachsen

Mit den in Kraft getretenen Änderungen im Fahrpersonalgesetz und der Fahrpersonalverordnung werden die EU-Vorschriften zur Einführung des digitalen Kontrollgerätes (digitaler Fahrtenschreiber) in deutsches Recht umgesetzt. Damit lösen digitale Fahrtenschreiber schrittweise die seit mehr als 20 Jahren in Betrieb befindlichen Fahrtenschreiber mit Schaublättern ab. Die Aufzeichnung der Fahr- und Ruhezeiten erfolgt dabei im Gerät selbst und auf persönlichen Kontrollgerätekarten. Die Einhaltung der Vorschriften zu den Fahr- und Ruhezeiten wird durch die vereinfachte Auswertbarkeit der digital gespeicherten Daten erleichtert. Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, werden erschwert.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Modalitäten für die Ausgabe der Kontrollgerätekarten für den Freistaat Sachsen geregelt.


OP

Deutschlands Krankenhausärzte unter hohem Arbeits- und Zeitdruck;
Studie belegt hohe physische und psychische Belastung der Ärzte durch Bereitschaftsdienst

Ärztemangel, Dienste bis weit über 24 Stunden hinaus, unbezahlte Überstunden, zunehmender Arbeitsdruck, wachsender Dokumentationsaufwand
Mehr dazu im Beitrag


Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen:

Deutsches Informationsnetzwerk der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz / Themen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


In allen Fragen zum Arbeitszeitschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft.

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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen).

Unfallkasse Sachsen


25.05.2010