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Arbeits- und |
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Arbeitsstätten / Ergonomie |
| Das Arbeitsschutzgesetz § 3 (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur zur Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen, sondern auch zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Hierzu gehören neben der Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen auch die Gestaltung von Arbeitsinhalt, -ablauf und -organisation (Arbeitsergonomie). Grundlegende Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten enthält insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die in den jeweiligen Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) konkretisiert werden. Für spezielle Arbeitsplätze/ -bereiche bestehen neben der ArbStättV weiterführende nationale Arbeitsschutzvorschriften, wie z. B. die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) für die Arbeit an Bildschirmgeräten, die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) für die manuelle Handhabung von Lasten bei der Arbeit. |
Die neuen Arbeitsstättenregeln Am 22. September 2009 veranstaltete das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit in Dresden eine interne Fachveranstaltung für die Staatlichen Arbeitsschutzbehörden zum aktuellen Arbeitsstand der neuen Regeln für Arbeitsstätten.
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Gesundheitsgerechte Pflege in einer zunehmend alternden Gesellschaft Am 11. Juni 2009 fand in der BG Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Dresden der Workshop
"Gesunde Pflege gemeinsam gestalten" statt. Mit dieser Veranstaltung wurden Lösungen für eine gesundheitsgerechte Gestaltung
der Pflege angeboten. Dabei stand die Reduktion der Wirbelsäulenbelastungen und der psychischen Belastungen im Vordergrund. |
Gefährdungsbeurteilung in Betrieben Hinweise zur Durchführung und Dokumentation Die systematische Erfassung und Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren bildet die Grundlage für eine konsequente und wirkungsvolle Gefahrenprävention. Sie ermöglicht es u. a., Gefahrenpotenziale schon früh zu erkennen und rechtzeitig zielgerichtete Maßnahmen festzulegen. Broschüre (PDF) |
LV 40 - Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung Auslegungsfragen, schutzzielorientierte Klarstellungen bezüglich weiter geltender Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), Verweise auf weiter gehende Regelungen oder Erkenntnisse; |
Psychische Belastungen und Gewalt im Sozialamt Arbeitsbedingte psychosoziale Gesundheitsgefahren nehmen zu. Seit einigen Jahren werden Aggressionen gegenüber den Beschäftigten in Form verbaler, aber leider auch schon körperlicher Gewalt häufiger. So geschehen in einem sächsischen Sozialamt. |
Ausstellung: "Erfolgsfaktor Büro" Vom 04.-18. April 2007 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen in Dresden eine Ausstellung des Initiativkreises Neue Qualität der Büroarbeit (INQA-Büro) statt. Die Ausstellung wurde am 4. April 2007 um 10 Uhr feierlich eröffnet. |
Prävention
psychischer und physischer Fehlbelastungen in der ambulanten Pflege Mehr als 200000 Beschäftigte arbeiten bundesweit in ambulanten Pflegediensten - Tendenz steigend. |
Gesund Pflegen: Vom 20. bis 21. Juni 2006 fand in Dresden ein Treffen des Initiativkreises "Gesund Pflegen" statt. Ziele sind bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, d. h. gesunde Pflegekräfte, mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur bei hoher Qualität der Pflegedienstleistungen und wettbewerbsfähigen Einrichtungen.
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Mobbing Fakten - Handlungen - Verlauf - Folgen |
Psychische Fehlbelastungen in der Arbeitswelt vermeiden Sensibilisieren - Motivieren - Intervenieren
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Die neue Arbeitsstättenverordnung Seit dem 25.08.2004 ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft. Sie enthält Mindestanforderungen und allgemeine Schutzziele. Konkrete Maßzahlen und Detailanforderungen werden nicht mehr vorgegeben. Arbeitgeber erhalten dadurch mehr Freiheit zur Gestaltung und zum Betrieb der Arbeitsstätte. Ein Vergleich der neuen ArbStättV mit der bisherigen von 1975 (PDF - 105 kB) |
(2004-03-20) Psychische Belastungen durch Stress oder Mobbing werden immer mehr zu einem Thema am Arbeitsplatz. In Europa fühlt sich rund die Hälfte der Beschäftigten psychischen Arbeitsbelastungen ausgesetzt, die Fehlbeanspruchungen verursachen. |
LV 31 - psychische Fehlbelastungen Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention; |
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Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Institut für Arbeitswissenschaft der TU Darmstadt Institut für Arbeitswissenschaft, Fabrikautomatisierung und Fabrikbetrieb der TU Magdeburg Institut für Arbeitsingenieurwesen der TU Dresden Lehrstuhl für Ergonomie der TU München Arbeit und Gesundheit: themenübergreifende Zeitschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit In allen Fragen zu Arbeitsstätten und Ergonomie erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft. |
Arbeitsstätten/Ergonomie |
| Schwerpunkt: Baustellen |
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Gefahrguttransport, Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe |
Medizinprodukte und Strahlenschutz |
Arbeitszeitregelungen |
| Fahrpersonalvorschriften |
Schutz bestimmter Personengruppen |
Arbeitsmedizin |
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Mobbing-Präventionsnetzwerk Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement |
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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen. |
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Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). |