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Arbeits- und |
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Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Der Arbeitgeber hat entsprechend § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. In der Betriebssicherheitsverordnung werden die Aufgaben des Arbeitgebers konkretisiert. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie u. a. in unseren aktuellen Veröffentlichungen. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte und Anlagen. Hierzu zählen auch die überwachungsbedürftigen Anlagen. Arbeitsmittel, die den Beschäftigten erstmalig bereit gestellt werden, müssen den EG-Richtlinien entsprechen oder, sofern nicht zutreffend, den nationalen Vorschriften, mindestens jedoch dem Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung. Informationen zum Inverkehrbringen nach den EG-Richtlinien finden Sie unter Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit. |
Festlegung Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung i. V. m. TRBS 1111 Download (PDF 17 kB) |
Merkblatt In Getränkeschankanlagen werden Bier und andere Getränke mittels Druckgasen gefördert. |
Merkblatt Die relativ einfache Handhabung von Flüssiggasflaschen und vieler mit Flüssiggas betriebener Geräte lässt oft die Gefahren in Vergessenheit geraten, die diese brennbaren, unter Druck verflüssigten Gase in sich bergen. |
Informationsblätter Infoblatt: Flüssigkeiten - entzündlich, leicht- oder hochentzündlich (PDF - 160 kB) Infoblatt: Flüssigkeiten - mit Flammpunkt über 55 Grad Celsius (PDF - 140 kB) |
Arbeitsmappe Anlagensicherheit 2008 Überwachungsbedürftige Anlagen: |
Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz (KarLA) Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) Verein Deutscher Ingenieure (VDI) Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.(VDE) Deutsche Gesellschaft für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) / Medizinprodukte In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft. |
Arbeitsstätten/Ergonomie |
| Schwerpunkt: Baustellen |
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Gefahrguttransport, Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe |
Medizinprodukte und Strahlenschutz |
Arbeitszeitregelungen |
| Fahrpersonalvorschriften |
Schutz bestimmter Personengruppen |
Arbeitsmedizin |
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Mobbing-Präventionsnetzwerk Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement |
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Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen. |
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Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). |