Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit

Arbeits- und
Gesundheitsschutz

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Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen


Der Arbeitgeber hat entsprechend § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. In der Betriebssicherheitsverordnung werden die Aufgaben des Arbeitgebers konkretisiert.

Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie u. a. in unseren aktuellen Veröffentlichungen.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte und Anlagen. Hierzu zählen auch die überwachungsbedürftigen Anlagen.

Arbeitsmittel, die den Beschäftigten erstmalig bereit gestellt werden, müssen den EG-Richtlinien entsprechen oder, sofern nicht zutreffend, den nationalen Vorschriften, mindestens jedoch dem Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung. Informationen zum Inverkehrbringen nach den EG-Richtlinien finden Sie unter Technischer Verbraucherschutz, Produktsicherheit.


Festlegung
Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung i. V. m. TRBS 1111
Download (PDF 17 kB)

Faltblatt Getränkeschankanlagen

Merkblatt
über sicherheitstechnische Anforderungen an Getränkeschankanlagen

In Getränkeschankanlagen werden Bier und andere Getränke mittels Druckgasen gefördert.
Download Merkblatt (PDF - 90 kB)


Faltblatt Flüssiggas

Merkblatt
zum sicheren Umgang mit Flüssiggas

Die relativ einfache Handhabung von Flüssiggasflaschen und vieler mit Flüssiggas betriebener Geräte lässt oft die Gefahren in Vergessenheit geraten, die diese brennbaren, unter Druck verflüssigten Gase in sich bergen.
Download Merkblatt (PDF - 62 kB)


Infoblatt brennbare Flüssigkeiten

Informationsblätter
zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

Infoblatt: Flüssigkeiten - entzündlich, leicht- oder hochentzündlich (PDF - 160 kB)

Infoblatt: Flüssigkeiten - mit Flammpunkt über 55 Grad Celsius (PDF - 140 kB)


Arbeitsmappe Anlagensicherheit 2008

Arbeitsmappe Anlagensicherheit 2008

Überwachungsbedürftige Anlagen:
Grundsätzliches; Aufzugsanlagen; Druckbehälter, Füllanlagen, Leitungen; Dampfkesselanlagen; Explosionsschutz; Anlagen für brennbare Flüssigkeiten.

Zum Inhaltsverzeichnis


Weitere Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter folgenden Adressen:

Deutsches Informationsnetzwerk der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz / Themen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz (KarLA)

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)

Verein Deutscher Ingenieure (VDI)

Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.(VDE)

Deutsche Gesellschaft für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) / Medizinprodukte

Prävention online: Der unabhängige Markplatz für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualität


In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz mit ihren Außenstellen Auskunft.

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Arbeitsstätten/Ergonomie
     Schwerpunkt: Baustellen
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen
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Schutz bestimmter Personengruppen
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     Mobbing-Präventionsnetzwerk
     Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement

Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen).

Unfallkasse Sachsen


25.05.2010