Arbeits- und
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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge |
Die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und der Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit der Menschen sind die vorrangigen Ziele
arbeitsmedizinischer Vorsorge.
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Arbeitsstätten/Ergonomie
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| Schwerpunkt: Baustellen |
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen |
Gefahrguttransport, Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe |
Medizinprodukte und Strahlenschutz |
Arbeitszeitregelungen |
| Fahrpersonalvorschriften |
Schutz bestimmter Personengruppen |
Arbeitsmedizin |
| Mobbing-Präventionsnetzwerk |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement |
Arbeitsschutz ist Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Der Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche, die ineinander greifen. |
Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist kraft Gesetz unfallversichert. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen). |