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"Alles in Ordnung?"
Fachveranstaltung des Arbeitskreises Ladungssicherheit am 13. September 2007 in Dresden

Fachveranstaltung

Im ständig zunehmenden Güterverkehr auf der Straße führt fehlende oder unzureichende Ladungssicherung immer wieder zu Verkehrsunfällen bzw. zu einer erheblichen Verschlimmerung der Unfallfolgen.

Unfälle infolge mangelnder Ladungssicherung verursachen erhebliche Kosten für die Beförderer und die Allgemeinheit.

Verantwortlich für eine sachgemäße Ladungssicherung ist jeder, der an der Verladung und der Beförderung beteiligt ist, also Fahrzeugführer, Verlader, Absender, Fahrzeughalter und Arbeitgeber/Unternehmer.

Vor diesem Hintergrund hatte der Arbeitskreis Ladungssicherheit am 13. September 2007 zu einer Fachveranstaltung nach Dresden eingeladen. Themenschwerpunkte waren u. a. praxisnahe Vorträge rund um die Themen Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr sowie Verantwortlichkeiten der Verlader für die Ladungssicherheit.

Auszüge aus den Vorträgen:


umgestürtzte Farbfässer

Die aktuelle Verkehrsmeldung:
"Es liegen Gegenstände auf der Fahrbahn ..."


Alles in Ordnung?

Ergebnisse der Schwerpunktaktion Ladungssicherung der Sächsischen Arbeitsschutzverwaltung und der Berufsgenossenschaften
(Frau Zahm, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit)

Die Aktion deckte mehrere Defizite auf. Diese betreffen hauptsächlich unterlassene Schulungen für Verladepersonal und Fahrzeugführer, fehlende Lastverteilungspläne, fehlende Kennzeichnung der Zurrpunkte an den Fahrzeugen sowie fehlende bzw. mangelhafte Informationen der Absender über die Art der Verpackung.

Von den kontrollierten Unternehmen führten

- 16 % keine innerbetriebliche Kontrollen zur Ladungssicherung,
- 30 % keine Schulungen des Verladepersonals und
- 40 % keine Schulungen der Fahrzeugführer durch.

Nur ca. 5 % der Unternehmen konnten Lastverteilungpläne nachweisen.

Als positiv können die durchgeführten Unterweisungen von Verladepersonal und Fahrzeugführern sowie die Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten gesehen werden.


Schutzgitter für PKW und Kombi
Schutzgitter für PKW und Kombifahrzeuge


Gewusst wie!

Praxislösungen/Erfahrungen der Berufsgenossenschaften
(Herr Pester, Bergbau- und Steinbruchs-Berufsgenossenschaft - BBG, StBG)

Verbesserte Ladungssicherung in PKW- und Kombifahrzeugen
Serien-PKW werden als Werkstatt- u. Servicefahrzeuge eingesetzt und fahren mit schweren Werkzeugkisten. Die Gitter zum Schutz des Fahrers nach DIN 75410 halten den mitgeführten Lasten bei Vollbremsungen nicht stand.
Die BEB Erdgas und Erdöl GmbH konstruierte ein neues, deutlich verbessertes Rückhaltsystem, dass Fahrer und Beifahrer jetzt umfassend schützt.

Ladungssicherung von Betonfertigteilen
Ladungssicherung von Betonfertigteilen

Neues Verfahren zur Ladungssicherung von Betonfertigteilen
Die Ragano Betonfertigteile Recycling & Baustoffhandel GmbH & CoKG entwickelte ein System, mit dem unabhängig von Form und Größe der Betonfertigteile die erforderlichen Niederzurrkräfte mit Hilfe von Luftbalgspannelementen und der fahrzeugeigenen Druckluftversorgung erzeugt werden. Über eine integrierte Anzeige sind die exakten Spannkräfte einstell- und automatisch überwachbar.

Ladegabel
Ladegabel für Big Bags

Ladegabel für den Transport von Big Bags
In der Asphalt-Mischwerke Mecklenburg GmbH & Co.KG wurden die Zuschlagstoffe in Big Bags mit dem Hubwagen transportiert. Dabei bestand die Gefahr des Umkippens. Die Mitarbeiter entwickelten deshalb eine Transportgabel für den Einsatz am Radlader. Sie besitzt eine seitliche Führung zur Verhinderung des Kippens. Die Gabel wurde von einer Spezialfirma gebaut (EU-Konformität und entsprechende Prüfbescheinigungen liegen vor).


Umrüsten von Tiefladern

Einfaches Umrüsten von Tiefladern für Transport von rad- oder raupenmobilen Baumaschinen
Für radmobile Maschinen sind auf Tiefladern Radmulden erforderlich. Beim Transport raupenmobiler Geräte müssen die Mulden jedoch stabil abgedeckt werden. Handelsübliche Abdeckungen sind sehr schwer und unhandlich und müssen ein- und ausgehoben werden. Die Ferdinand Gees GmbH & Co.KG hat dafür eine gute Lösung entwickelt.
Um die manuelle Schwerarbeit zu vermeiden, steckt die Abdeckung nun auf einem in Führungsschienen angebrachten Bolzen. So kann die Abdeckung jetzt ohne Hebe- oder Tragearbeit leicht je nach Transportaufgabe erforderlicher Stellung seitlich am Tieflader herausgezogen, gedreht und wieder hineingeschoben werden.


Zurrgurt
Zurrgurt


Ladungssicherungshilfmittel

Praxislösungen/Erfahrungen der Berufsgenossenschaften
(Herr Hertling, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen - BGF)

Zurrgurte - Zurrketten - Zurrdrahtseile - Vorspannungsmessgeräte

Für die Ladungssicherung dürfen nur geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden. Nicht geeignet sind z.B. Gerüststricke oder Rödeldraht!

Eine regelmäßige Sichtprüfung vor und nach jeder Nutzung wird empfohlen. Gemäß VDI 2700 soll die Prüfung durch eine befähigte Person mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

Verschlissene oder beschädigte Gurte dürfen nicht mehr eingesetzt werden:

verschlissener Zurrgurt
Übermäßiger Verschleiß

Einschnitte im Gurt
Einschnitte an lasttragenden Fasern

Wärmeschaden
Verformung durch Wärme
 

Knoten im Gurt
Knoten sind verboten!
 

Zurrgurte zum Schnäppchenpreis?
Bei der Prüfung eines Billig-Zurrgurts (mit GS-Zeichen!) wurde festgestellt, dass weder die Mindestbruchfestigkeit des Gurtbandmaterials noch die geforderte Festigkeit des Ratschenhebels erreicht wurden. Auch die Wickelwelle zeigte beim Belastungstest eine zu große und dauerhafte Verformung. Problematisch war auch die mangelhafte Vernähung. Sie versagte bereits weit vor Erreichen der geforderten Mindestfestigkeit. Ein solcher Zurrgurt kann die geforderten Kräfte nicht aufnehmen und ist ein echtes Sicherheitsrisiko!

Geiz bei Zurrgurten ist nicht geil - er kann tödlich enden! Qualität und Sicherheit haben ihren Preis!


Fahrer
Noch fit zum Fahren?


Noch fit zum Fahren?

Sozialvorschriften im Straßenverkehr
- Ruhe- und Lenkzeiten von Fahrzeugführern

(Herr Weller, Regierungspräsidium Dresden, Abteilung Arbeitsschutz)

Die Rechtlichen Grundlagen:
- EG-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006
- AETR
- EG-Richtlinie 2002/15/EG
- EG-Richtlinie 93/104/EG
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - Änd. vom 11.04.2007
- Fahrpersonalgesetz - Änd. vom 14.07.2007
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)

EU-Logo

Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Trat am 11.04.2007 in Kraft und ersetzt die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85.
Lenkzeiten:

Tageslenkzeit: max. 9 Stunden
  2 x wöchentlich max. 10 Stunden
Wochenlenkzeit: max. 56 Stunden (NEU!)
Lenkzeit Doppelwoche: max. 90 Stunden
Fahrtunterbrechung: nach 4,5 Stunden
Dauer: mind. 45 Minuten
Aufteilung: mind. 15 min + mind. 30 min (NEU!)
Ruhezeiten:
Tagesruhezeit (24 h): mind. 11 Stunden
3 x wöchentlich mind. 9 Stunden (NEU: ohne Ausgleich)
Aufteilung: mind. 3 + 9 Std. (NEU!)
Wochenruhezeit: mind. 45 Stunden
Verkürzung: mind. 24 Stunden
Ausgleich: innerhalb 3 Wochen
Tagesruhezeit
(Mehrfahrer, 30 h):
mind. 9 Stunden (NEU!)

Bereitschaftszeit ist keine Arbeitszeit, aber auch keine Ruhezeit!