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"Alles in Ordnung?" |
Im ständig zunehmenden Güterverkehr auf der Straße führt fehlende oder unzureichende Ladungssicherung immer wieder zu Verkehrsunfällen bzw. zu einer erheblichen Verschlimmerung der Unfallfolgen. Unfälle infolge mangelnder Ladungssicherung verursachen erhebliche Kosten für die Beförderer und die Allgemeinheit. Verantwortlich für eine sachgemäße Ladungssicherung ist jeder, der an der Verladung und der Beförderung beteiligt ist, also Fahrzeugführer, Verlader, Absender, Fahrzeughalter und Arbeitgeber/Unternehmer. Vor diesem Hintergrund hatte der Arbeitskreis Ladungssicherheit am 13. September 2007 zu einer Fachveranstaltung nach Dresden eingeladen. Themenschwerpunkte waren u. a. praxisnahe Vorträge rund um die Themen Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr sowie Verantwortlichkeiten der Verlader für die Ladungssicherheit. Auszüge aus den Vorträgen: |
Die aktuelle Verkehrsmeldung: |
Alles in Ordnung? Ergebnisse der Schwerpunktaktion Ladungssicherung der Sächsischen Arbeitsschutzverwaltung und der Berufsgenossenschaften Die Aktion deckte mehrere Defizite auf. Diese betreffen hauptsächlich unterlassene Schulungen für Verladepersonal und Fahrzeugführer, fehlende Lastverteilungspläne, fehlende Kennzeichnung der Zurrpunkte an den Fahrzeugen sowie fehlende bzw. mangelhafte Informationen der Absender über die Art der Verpackung. Von den kontrollierten Unternehmen führten - 16 % keine innerbetriebliche Kontrollen zur Ladungssicherung, Nur ca. 5 % der Unternehmen konnten Lastverteilungpläne nachweisen. Als positiv können die durchgeführten Unterweisungen von Verladepersonal und Fahrzeugführern sowie die Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten gesehen werden. |
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Gewusst wie! Praxislösungen/Erfahrungen der Berufsgenossenschaften Verbesserte Ladungssicherung in PKW- und Kombifahrzeugen |
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Neues Verfahren zur Ladungssicherung von Betonfertigteilen |
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Ladegabel für den Transport von Big Bags |
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Einfaches Umrüsten von Tiefladern für Transport von rad- oder raupenmobilen Baumaschinen |
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Ladungssicherungshilfmittel Praxislösungen/Erfahrungen der Berufsgenossenschaften Zurrgurte - Zurrketten - Zurrdrahtseile - Vorspannungsmessgeräte Für die Ladungssicherung dürfen nur geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden. Nicht geeignet sind z.B. Gerüststricke oder Rödeldraht! |
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Eine regelmäßige Sichtprüfung vor und nach jeder Nutzung wird empfohlen. Gemäß VDI 2700 soll die Prüfung durch eine befähigte Person mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Verschlissene oder beschädigte Gurte dürfen nicht mehr eingesetzt werden: |
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Zurrgurte zum Schnäppchenpreis? Geiz bei Zurrgurten ist nicht geil - er kann tödlich enden! Qualität und Sicherheit haben ihren Preis! |
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Noch fit zum Fahren? Sozialvorschriften im Straßenverkehr Die Rechtlichen Grundlagen: | ||||||||||||||||||||||||||||
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Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Bereitschaftszeit ist keine Arbeitszeit, aber auch keine Ruhezeit! |